1. September 2026, 16:05 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Der September bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Einige werden direkt im Alltag sichtbar, andere betreffen erst bestimmte Situationen. Änderungen gibt es unter anderem beim Einkaufen, bei der Steuererklärung, an Bahnhöfen sowie bei TV- und Streaming-Angeboten. TECHBOOK gibt einen Überblick.
Übersicht
Neue Hinweise auf Gewährleistungsrechte
Ab dem 27. September müssen Händler in der Europäischen Union auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Produkten hinweisen. Dafür kommt ein Gewährleistungslabel zum Einsatz, das beispielsweise an der Kasse sichtbar sein kann. Kunden haben im Gewährleistungsfall mindestens zwei Jahre Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz.
Bietet ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie an, muss er dafür das „GARAN-Label“ verwenden. Dieses soll zeigen, für wie viele Jahre der Hersteller die Haltbarkeit zusichert. Außerdem informiert es darüber, ob im entsprechenden Zeitraum kostenlos repariert oder Ersatz geliefert wird.
Strengere Vorgaben gegen Greenwashing
Ebenfalls ab dem 27. September gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Wer auf Verpackungen, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ nutzt, muss diese Angaben belegen können.
Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln ändern sich die Vorgaben. Sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt wurden. Andernfalls drohen Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen.
Mehr Menschen können Lohnsteuerhilfevereine nutzen
Bei der Steuererklärung gibt es ebenfalls eine Änderung. Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur bestimmte Mitglieder beraten. Wer zusätzlich Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen hatte, durfte dabei eine festgelegte Grenze nicht überschreiten.
Diese Grenze entfällt nun. Nach Schätzung des Finanzministeriums können dadurch rund 35.500 weitere Steuerpflichtige die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Deutsche Bahn erweitert Alkoholverbot
Auch Reisende müssen sich auf neue Regeln einstellen. Die Deutsche Bahn möchte den Alkoholkonsum schrittweise an allen rund 5400 Bahnhöfen untersagen.
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Ab dem 1. September gilt das Verbot bereits am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin-Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Bis zum 15. Oktober soll die Regelung auf alle deutschen Bahnhöfe ausgeweitet werden.
Drei Bundesländer wählen im September
Neben den Änderungen im Verbraucheralltag stehen im September auch mehrere Wahlen an. Den Anfang macht Sachsen-Anhalt am 6. September.
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Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 20. September. Damit finden innerhalb eines Monats Wahlen in insgesamt drei Bundesländern statt.
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Abschied einer TV-Sendung und mehr NFL-Spiele
Für Fans von Schlagermusik endet eine langjährige Fernsehsendung. Am 6. September läuft nach rund 30 Jahren die letzte Live-Ausgabe von „Immer wieder sonntags“ mit Stefan Mross im Ersten.
Zeitgleich bauen RTL und Sky ihr Angebot zur NFL aus. Künftig zeigen die Sender neben den Spielen am Sonntagabend auch Nachtpartien sowie zwei Konferenzen. Die erste Begegnung bestreiten die New England Patriots und die Seattle Seahawks am 10. September um 2:20 Uhr deutscher Zeit.
Spotify kennzeichnet KI-Profile
Mitte September führt Spotify eine Kennzeichnung für Profile ein, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
Darüber hinaus sollen vollständig von KI erfundene Künstler nicht mehr in den Empfehlungen des Streamingdienstes erscheinen. Wer einem solchen Profil bewusst folgt, kann dessen Musik weiterhin empfohlen bekommen.