30. März 2026, 11:15 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Für Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU gelten bald neue Regeln. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich auf eine Reform des Zollsystems verständigt. Ein Bestandteil dieser Einigung ist eine zusätzliche Gebühr für Paketsendungen aus Drittstaaten. Sie soll ab dem 1. November 2026 erhoben werden und jedes Produkt betreffen, das online bestellt und in die EU eingeführt wird. Die jeweiligen Behörden der EU-Länder sind dafür verantwortlich, die Abgabe einzuziehen.
Hintergrund der neuen Regel ist die stark gestiegene Anzahl kleiner Pakete aus dem Ausland. Immer häufiger werden Waren direkt von Online-Händlern aus Nicht-EU-Staaten an einzelne Empfänger verschickt. Das führt zu mehr Aufwand bei der Zollabwicklung. Wie deutlich diese Entwicklung ist, zeigen Zahlen des Handelsverbandes Deutschland. Demnach kommen allein von den Plattformen Temu und Shein täglich etwa 400.000 Pakete in Deutschland an.
Gebühr soll regelmäßig angepasst werden
Wie hoch die neue Gebühr ausfallen wird, ist noch offen. Fest steht jedoch, dass die EU-Kommission die Höhe der Gebühr festlegt und sie alle zwei Jahre überprüft. Sie zahlt derjenige, der auch die Zollabgaben übernimmt. Die Mitgliedstaaten erheben die Gebühr, sobald die nötigen IT-Systeme bereitstehen, spätestens jedoch ab dem 1. November 2026.
Mit der Abgabe sollen zusätzliche Kosten ausgeglichen werden, die durch die große Menge an Sendungen entstehen. Dazu zählen unter anderem Prüfung, Kontrolle und Abfertigung der Pakete bei der Einfuhr. Dieser Aufwand hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.
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Wegfall der bisherigen Freigrenze
Neben der neuen Paketgebühr ändert sich noch ein weiterer Punkt. Ab Juli 2026 entfällt die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro. Stattdessen wird ein pauschaler Beitrag für Waren unterhalb dieser Grenze eingeführt. Dieser soll pro Warengruppe berechnet werden und nach aktuellen Planungen bei drei Euro liegen. Enthält eine Bestellung mehrere Produktkategorien, kann sich der Gesamtbetrag entsprechend erhöhen. Bestellungen aus dem Ausland könnten dadurch insgesamt teurer werden.
Die neue Gebühr ist nur ein Teil der umfassenden Reform. Geplant ist auch ein zentraler europäischer Daten-Hub. Über dieses System sollen Importeure und Exporteure künftig mit den Zollbehörden kommunizieren. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen und Sendungen besser nachverfolgen zu können. Zusätzlich sind vereinfachte Verfahren für Unternehmen vorgesehen, die als besonders vertrauenswürdig gelten. Außerdem möchte die EU eine neue EU-Zollbehörde schaffen, die das System überwacht und nationale Behörden bei Kontrolle und Risikoanalyse unterstützt.