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Verbraucher aufgepasst!

Neue Regeln ab November! Was sich bei Einkäufen, Reisen und Autos ändert

Diese wichtigen Änderungen und Fristen kommen im November auf Verbraucher zu
Diese wichtigen Änderungen und Fristen kommen im November auf Verbraucher zu Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

27. Oktober 2026, 14:20 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Für Millionen Verbraucher ändern sich im November wichtige Regeln. Betroffen sind Zahlungen auf Rechnung, günstige Pakete aus Nicht-EU-Staaten, das Deutschlandticket und die Kfz‑Versicherung. Hinzu kommen neue Vorgaben für Autos, Ferienunterkünfte und Windows-Rechner.

Noch eine neue Gebühr bei Online-Bestellungen

Für Pakete aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert bis 150 Euro soll ab dem 1. November eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro gelten. Sie wird pro Produktkategorie berechnet, wird bei Retouren nicht erstattet und kommt zusätzlich zu der seit Juli 2026 erhobenen Zollabgabe von drei Euro hinzu. Betroffen sind unter anderem Sendungen von Temu, Shein und AliExpress. Ob Händler die Kosten über Preise, Versandgebühren oder Mindestbestellwerte weitergeben, ist offen.

Im November starten zudem einige Angebotstage für Verbraucher. Auf den Singles Day am 11. November folgen der Black Friday am 27. November und der Cyber Monday am 30. November. Verbraucherschützer empfehlen langfristige Preisvergleiche und eine Prüfung des Impressums, da echte Preisnachlässe selten sein können und Fake-Shops ein Risiko darstellen.

Auch interessant: Wo kommen eigentlich Black Friday, Cyber Monday und andere Shopping-Tage her?

Strengere Regeln für Kleinkredite und spätere Zahlungen

Wer einen Einkauf später oder in Raten bezahlen möchte, muss sich auf strengere Prüfungen einstellen. Eine neue EU-weite Regelung weitet das Verbraucherkreditrecht ab dem 20. November auf Finanzierungen aus, die bisher weitgehend davon ausgenommen waren. Dazu gehören Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Angebote sowie Kredite mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Erfasst werden auch „Buy now, pay later“-Modelle von Anbietern wie Klarna oder PayPal.

Die strengeren Vorgaben sollen Verbraucher nicht nur vor einer untragbaren Finanzierung schützen. Sie erhalten auch zusätzliche Rechte, wenn ihre Kreditwürdigkeit automatisch bewertet wird. In diesem Fall können sie verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung noch einmal überprüft.

Allerdings erfasst die Reform nicht jeden Zahlungsaufschub. Ausgenommen bleiben Debitkarten mit späterer Abbuchung sowie Zahlungsziele, die Händler ohne Beteiligung eines Kreditinstituts oder Zahlungsanbieters anbieten. Verbraucherschützer erwarten, dass die Regeln Schuldenfallen zumindest einschränken können, sehen darin aber keinen vollständigen Schutz.

Gleichzeitig ändern sich weitere Bestimmungen für Kreditverträge. Das sogenannte ewige Widerrufsrecht fällt weg: Sind vorgeschriebene Informationen fehlerhaft, endet die Frist künftig spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Allgemeine Verbraucherdarlehen lassen sich außerdem in Textform abschließen. Eine eigenhändige Unterschrift ist damit nicht mehr zwingend notwendig.

Das Gesetz schreibt auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen fest. Neu geordnet werden zudem die Vorschriften für Bonitätsscores. Nach Paragraf 37a des Bundesdatenschutzgesetzes müssen Auskunfteien die Kriterien erläutern, die einen maßgeblichen Wert besonders stark beeinflussen. Die Schufa kündigt an, die verwendeten Berechnungsdaten künftig ein Jahr lang auszuweisen.

Verbraucher müssen grundsätzlich nachweisen, dass ein Score für eine Entscheidung ausschlaggebend war. Legen sie jedoch konkrete Nachteile in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Übermittlung dar, kehrt sich die Beweislast um: Dann muss die Auskunftei zeigen, dass der Wert nicht entscheidend war.

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Neue Vorgaben für Reisen und Unterkünfte

Airbnb beschränkt bei Buchungen ab dem 20. November die Pflichten beim Check-out für Verbraucher. Gastgeber dürfen keine Endreinigungsarbeiten wie Bettenabziehen, Geschirrspülen oder das Hinausbringen von Müll verlangen. Zulässig bleiben Regeln zu Gästezahl, Ruhezeiten, Haustieren, Rauchen, Veranstaltungen, Schlüsselabgabe und kommerziellen Fotoaufnahmen sowie zumutbare Hinweise wie das Ausschalten der Klimaanlage.

Die Deutsche Bahn bietet ihr Familienticket ab dem 1. November dauerhaft an. Bis zu fünf Personen reisen für 99,99 Euro hin und zurück, eine einfache Fahrt kostet 59,99 Euro. Reservierungen sind eingeschlossen. Mindestens ein Kind muss mitreisen, höchstens zwei Reisende dürfen 15 Jahre oder älter sein. Der Verkauf für Fahrten ab November begann am 26. Oktober.

Zum 1. Januar 2027 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 63 auf 66,80 Euro monatlich. Verbraucher mit einem Abo bei der Deutschen Bahn müssen der Fortführung bis zum 30. November zustimmen. Ohne Rückmeldung endet das Abonnement am 31. Dezember. Für Bestellungen ab dem 15. Oktober ist keine erneute Zustimmung erforderlich.

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Fristen für Autofahrer und Elektroautos

Für Autofahrer stehen im November gleich mehrere wichtige Termine an. Wer seine Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel wechseln möchte, muss den Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen. Entscheidend ist, dass das Schreiben rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Bei einem abweichenden Versicherungsjahr gelten andere Fristen. Wird der Beitrag ohne bessere Leistung erhöht, besteht zudem ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Ein weiterer Stichtag betrifft die Abgasnorm Euro 7. Sie gilt ab dem 29. November zunächst für neu typgenehmigte Pkw- und Transportermodelle. Erst vom 29. November 2027 an müssen sämtliche neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen die Vorgaben erfüllen. Berücksichtigt werden neben den Abgasen auch der Brems- und Reifenabrieb sowie die Haltbarkeit technischer Komponenten und von Antriebsbatterien. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.

Früher handeln müssen Halter von Elektrofahrzeugen, die sich die THG-Prämie für 2026 sichern wollen. Ihre Daten müssen bis zum 15. November beim Umweltbundesamt vorliegen. Da Dienstleister Zeit für die Bearbeitung benötigen, setzen sie häufig frühere Fristen. Abhängig von Fahrzeug und Anbieter sind Prämien von mehr als 300 Euro möglich. Förderfähig sind auch zulassungspflichtige Elektromotorräder, nicht jedoch Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

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