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Diese Neuerungen für Verbraucher treten ab November in Kraft

Für Verbraucher ändert sich im November 2025 vieles bei Krediten, TV-Empfang und Streaming-Abos
Für Verbraucher ändert sich im November 2025 vieles bei Krediten, TV-Empfang und Streaming-Abos Foto: Getty Images
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

1. November 2025, 9:44 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Papier-Bordkarten, SD-Fernsehen und Steuerklassenwechsel – im November 2025 stehen für Verbraucher viele Veränderungen an. Auch bei Krediten, Versicherungen, Kulturangeboten und Streaming-Diensten gelten neue Regeln und Fristen. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Nachteile.

Der November bringt eine ganze Reihe an Neuerungen für Verbraucher mit sich. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie tritt in Kraft und führt strengere Prüfpflichten für Kleinkredite und „Buy Now – Pay Later“-Modelle ein. Gleichzeitig laufen wichtige Fristen aus: etwa für den Wechsel der Kfz-Versicherung, die Steuerklasse oder das Einlösen des Kulturpass-Guthabens. Zudem stellt Ryanair auf digitale Bordkarten um, öffentlich-rechtliche Sender beenden die SD-Ausstrahlung, und die Weihnachtsmärkte starten bundesweit. Auch Preiserhöhungen bei Spotify und Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente sind Teil des aktuellen Verbraucher-Monats.

Spotify erhöht Preise für Bestandskunden

Ab November 2025 wird Spotify für Verbraucher mit bestehendem Abo teurer. Das Einzelabo kostet künftig 12,99 Euro statt bisher 10,99 Euro, Familien- und Duo-Abos steigen ebenfalls spürbar im Preis. Wer der Erhöhung bis zum 14. Oktober nicht aktiv zugestimmt hat, wird automatisch auf das werbefinanzierte Free-Modell umgestellt. Eine alternative Option bietet das neue Basic-Abo, das preislich auf dem bisherigen Niveau liegt, jedoch ohne kostenlosen Zugang zu Hörbüchern auskommt. Der Wechsel ist nur einmalig möglich und ausschließlich Bestandskunden vorbehalten. Nach Fristende hängt die Verfügbarkeit dieses Tarifs vom Entgegenkommen Spotifys ab.

Lesen Sie auch: So sparen Sie jetzt noch bis zu 30 Prozent beim Spotify-Abo

Boardingpass-Neuerung bei Ryanair

Ab dem 12. November stellt Ryanair vollständig auf digitale Bordkarten um. Diese werden über die „myRyanair“-App generiert und beim Boarding vorgezeigt. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich am Flughafen nach Online-Check-in weiterhin kostenlos ein Papierdokument ausstellen lassen. Rund 80 Prozent der Passagiere nutzen bereits die digitale Variante.

Lesen Sie mehr dazu bei unseren Kollegen von TRAVELBOOK: Ryanair schafft Papier-Bordkarten endgültig ab

SD-Sender verschwinden

Ab dem 18. November 2025 stellt das ZDF die SD-Ausstrahlung von fünf Sendern vollständig ein. Betroffen sind das Hauptprogramm ZDF sowie die Spartensender ZDFneo, ZDFinfo, 3sat und KiKA. Die Programme werden fortan ausschließlich in HD-Qualität über Satellit verbreitet.

Der Schritt ist Teil einer Strategie zur Kosteneinsparung und zur effizienteren Nutzung der Rundfunkbeiträge. Verbraucher ohne HD-fähige Empfangsgeräte sehen ab Mitte November nur noch ein schwarzes Bild – das ZDF empfiehlt daher dringend, rechtzeitig umzurüsten. Auch Vodafone-Kabelkunden sind betroffen, da der Anbieter die SD-Übertragung parallel einstellt. Wer bislang noch mit älterer Technik fernsieht, muss jetzt handeln.

Neue Regeln für Kredite und Zahlungsaufschübe

Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht ändern sich ab dem 20. November die Rahmenbedingungen für Verbraucherkredite. Künftig ist bei allen Darlehen – auch bei Klein- und Kurzzeitkrediten unter 200 Euro sowie bei „Buy Now – Pay Later“-Modellen – eine Bonitätsprüfung erforderlich. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen vor Überschuldung zu schützen.

Zudem sollen Banken ihre Kunden besser über Kreditkosten informieren und bei überzogenem Dispokredit über zwei Monate eine Ratenzahlung anbieten. Auch die Kreditwerbung wird stärker reguliert – Anbieter müssen künftig realistische Kostenbeispiele nennen.

Fristen beachten bei Kfz-Versicherung, Steuerklasse, Kulturpass

Der 30. November bleibt der klassische Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Da dieser 2025 auf einen Sonntag fällt, gilt der darauffolgende Werktag, der 1. Dezember, als Fristende. Bei verspäteter Mitteilung einer Beitragserhöhung durch den Versicherer ist ein Sonderkündigungsrecht möglich.

Bis spätestens zum 30. November müssen Verbraucher ihre Steuerklasse ändern, wenn die neue Kombination noch für das laufende Jahr gelten soll. Ehepaare und Lebenspartner können diese seit 2020 mehrfach jährlich wechseln.

Ebenfalls endet das Kulturpass-Programm für 18-Jährige. Das Guthaben kann nur noch bis zum 30. November für Konzert-, Kino- oder Buchangebote reserviert werden. Die Einlösung ist noch bis zum 15. Dezember möglich.

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Black Friday und Singles Day

Der November steht wieder im Zeichen der Rabatt-Tage. Singles Day (11.11.) und Black Friday (28.11.) laden zum Einkaufen ein, wobei Verbraucherschützer vor unseriösen Fake-Shops warnen. Preisvergleiche im Vorfeld werden empfohlen.

Weitere Änderungen

Für Verbraucher mit E-Auto endet die Frist zur Beantragung der THG-Prämie für 2025 am 15. November. Dienstleister setzen eigene Stichtage zur Bearbeitung. Die Zuschüsse gelten auch für zulassungspflichtige E-Motorräder – nicht jedoch für E-Roller.

Zudem wird ab Dezember 2025 der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente anders berechnet – nicht mehr auf Basis des Rentenbetrags, sondern anhand der Entgeltpunkte. Das kann auch Auswirkungen auf die Witwen- oder Witwerrente haben.

Die Weihnachtsmarktsaison beginnt bereits ab dem 20. November – etwa in Dortmund. Berlin (24.11.), Dresden (26.11.) und Nürnberg (28.11.) folgen kurz darauf. Durch neue Gema-Tarife könnten Weihnachtsklassiker wieder häufiger zu hören sein.

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