Die EU macht Schluss mit der 150-Euro-Zollfreigrenze. Seit dem 1. Juli 2026 werden auch günstige Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten mit einer Pauschalgebühr belegt. Da der Großteil dieser Sendungen aus China stammt, dürften vor allem Kunden von Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress die Änderungen spüren.
Bislang galt: Lag der Warenwert unter 150 Euro, fielen keine Zollgebühren an. Diese Regel machte Bestellungen bei Anbietern wie Temu, Shein oder AliExpress besonders attraktiv. In Kombination mit niedrigen Versandkosten waren viele Produkte aus Fernost deutlich günstiger als vergleichbare Waren im europäischen Handel. Genau das will die EU nun ändern.
Drei Euro pro Warengruppe
Ab sofort wird für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine Pauschalgebühr von drei Euro je Warengruppe erhoben. Mehrere Artikel derselben Warengruppe werden nur einmal berechnet. Enthält eine Sendung dagegen Produkte aus unterschiedlichen Warengruppen, fällt die Gebühr mehrfach an.
Ein Beispiel: Besteht eine Lieferung aus einer Hose und einem Kugelschreiber, werden sechs Euro fällig, da beide Artikel unterschiedlichen Warengruppen zugeordnet werden. Händler oder deren Vertreter sollen die Einfuhrabgaben bereits vor der Einfuhr abwickeln. Geschieht das nicht, können Käufer die Gebühren bei der Einfuhr selbst entrichten müssen. Je nach Paketdienst oder nationalen Regelungen können dabei zusätzlich Bearbeitungsgebühren anfallen.
Die neue Pauschalregelung gilt zunächst als Übergangsmodell. Ab 2028 plant die EU ein digitales Zollsystem, das sämtliche Einfuhren zentral erfassen und regulär verzollen soll – unabhängig vom Warenwert. Damit würde die bisherige Ausnahme für Kleinsendungen endgültig entfallen.
Nach Angaben der EU-Kommission erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den europäischen Markt, davon etwa 91 Prozent aus China. Die Einnahmen aus der neuen Regelung fließen künftig sowohl in den EU-Haushalt als auch in die Budgets der Mitgliedstaaten.
Die neue Regelung betrifft grundsätzlich alle Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro – nicht nur Bestellungen aus China. Zwar stammt der überwiegende Teil der betroffenen Kleinsendungen aus China, die Vorschriften gelten jedoch unabhängig vom Herkunftsland.
Nach Angaben der EU soll die Reform für fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Händlern sorgen und zugleich die Kontrolle importierter Waren verbessern. Hintergrund ist unter anderem die Kritik europäischer Händler am starken Preisdruck durch Plattformen wie Temu und Shein.
Klar ist schon jetzt: Der Preisvorteil vieler außereuropäischer Online-Shops dürfte in den kommenden Jahren deutlich schrumpfen.
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