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Bestellungen im Ausland

Online-Shopper aufgepasst! EU plant teure Zoll-Änderung

Bestellungen im Ausland könnten künftig teurer werden.
Bestellungen im Ausland könnten künftig teurer werden. Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

17.05.2023, 14:01 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer ab und zu außerhalb der EU Waren bestellt, muss für Pakete über 150 Euro Zoll bezahlen. Doch diese Grenze soll gesenkt werden. Was das bedeutet und warum die EU die Freigrenze senken möchte, erklärt TECHBOOK.

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Ob der Zoll für Sendungen Abgaben berechnet, hängt unter anderem von deren Sachwert ab. Bis zu einem Wert von 150 Euro müssen Empfänger in der Regel keinen Zoll bezahlen. Doch der Europäischen Kommission ist die Zollbefreiung für Waren mit geringem Wert ein Dorn im Auge. Sie hat daher einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Freigrenze bis 2028 abgeschafft werden soll.

Darum möchte die EU die Zollfreigrenze abschaffen

Die Entscheidung hat vor allem finanzielle Gründe, wie die Zeitung FAZ berichtet. Viele Händler aus Drittstaaten würden ihre Lieferungen in kleine Sendungen splitten, um innerhalb der Zollfreigrenze zu bleiben und die Zollabgaben so zu umgehen. Dadurch würde nicht nur der Wettbewerb mit europäischen Unternehmen verzerrt, der EU würden auch Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe entgehen. Die Europäische Kommission verspricht sich durch die Entscheidung aber auch eine bessere Kontrolle von in die EU eingeführten Gütern. „Immer mehr Produkte, die nicht unseren Standards entsprechen, kommen einzeln verpackt aus Drittstaaten direkt an die Haustür europäischer Verbraucher“, kritisiert beispielsweise die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini (Grüne).

Parallel zur Abschaffung der Zollfreigrenze möchte man daher eine neue EU-Zollbehörde ins Leben rufen. Diese soll laut den aktuellen Plänen die Absprachen und Kommunikation zwischen den nationalen Zollbehörden vereinheitlichen und verbessern. Alle Zollbehörden hätten dann Zugriff auf einen zentralen Informationspool. Hat man in einem Land beispielsweise eine nicht zugelassene Sendung entdeckt, könnten andere Länder auf diese Information zugreifen. Damit würde es deutlich schwerer werden, dass solche Sendungen über Umwege doch noch in die EU gelangen. Bis die neue EU-Zollbehörde wirklich zum Einsatz kommen kann, wird es aber noch einige Jahre dauern. Erst 2037 sollen die verschiedenen Staaten vollumfänglich auf den Informationspool zugreifen können.

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Für Online-Shopper kann es teuer werden

Folgt man den Argumenten der Europäischen Kommission, klingen die Pläne durchaus sinnvoll und wichtig. Nicht nur, um einen gleichberechtigten Handel zwischen der EU und Drittstaaten zu ermöglichen, sondern auch, um besser kontrollieren zu können, welche Güter in die EU gelangen. Für Online-Shopper hat die Streichung der Zollfreigrenze aber mitunter teure Auswirkungen, da die Änderung gleichermaßen für Privatpersonen wie für gewerbliche Empfänger gilt. Sie müssten dann auch für Waren unter 150 Euro, die sie außerhalb der EU bestellen, nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer von 7 bzw. 19 Prozent, sondern auch Zoll bezahlen.

Lesen Sie auch: Offizielle Zoll-App informiert über Freimengen und Einfuhr-Verbote bei Auslands-Käufen 

Schon jetzt müssen Sendungen aus Drittländern beim Zoll angemeldet werden. Dies übernimmt zumeist das Transportunternehmen, das auch schon die Einfuhrumsatzsteuer vorstreckt. Bei Auslieferung holen sich die Zulieferer die Kosten vom Empfänger zurück, nicht selten mit einem Aufschlag als Servicegebühr. Kommen Zollkosten hinzu, werden diese ebenfalls abgerechnet. Die Zollkosten berechnen sich aus dem Zollwert (Wert der Ware und Transportkosten an die EU-Außengrenze) sowie dem jeweiligen Zollsatz laut Zolltarif. Letzterer ist abhängig vom gekauften Produkt. Ob er überhaupt berechnet wird und wenn ja in welcher Höhe, lässt sich auf der Webseite des Zolls abfragen.

Es kann aber sein, dass der Inhalt sowie die Kosten einer Sendung nicht ausreichend aufgelistet sind. In diesem Fall leitet die Post die Pakete zumeist ans Zollamt weiter. Hier werden Briefsendungen 7 Tage und Pakete 14 Tage gelagert und danach an den Versender zurückgeschickt. Die Empfänger müssen ihre Waren in dieser Zeit abholen und die angefallenen Kosten bezahlen. Zu beachten gilt hier, dass die Zollstelle ab einer Lagerdauer von 10 Tagen Lagerkosten in Höhe von mindestens 5 Euro in Rechnung stellt.

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