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Außerhalb der EU

Online-Bestellungen aus dem Ausland sind jetzt teurer

Mann beim Shoppen im Internet
Wer außerhalb der EU einkauft, zahlt jetzt oft mehr als früher Foto: Getty Images
dpa

22.09.2021, 14:28 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer häufiger Waren im außereuropäischen Ausland bestellt, dürfte sich wundern, warum seit kurzem öfter nachträglich Kosten anfallen. Der Grund liegt in einer Gesetzesänderung.

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Früher war es oft günstiger, beispielsweise ein Ladekabel direkt aus China zu bestellen, als es im Laden um die Ecke zu kaufen. Um den innereuropäischen Handel zu stärken, gilt in Deutschland aber seit Juli ein neues Gesetz. Dieses führt dazu, dass Online-Bestellungen aus dem außereuropäischen Ausland jetzt teurer sind.

Zuvor wurde für Waren aus dem außereuropäischen Ausland bis zu einem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese Freigrenze ist jetzt aber abgeschafft. Darauf weist „heise online“ hin. Für die meisten Warenarten liegt die Steuer bei 19 Prozent. Für Lebensmittel, Zeitschriften und Bücher gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Versteuert werden müssen bei Bestellungen im außereuropäischen Ausland sowohl der Warenwert, als auch die beim Lieferanten entrichteten Versandkosten.

Bei Auslands-Bestellungen außerhalb der EU fallen oft Zollgebühren an

Bestellen Nutzer im außereuropäischen Ausland, sind für Waren ab 150 Euro zusätzlich zur Steuer sind nach wie vor Zollgebühren zu begleichen. Es sein denn, sie wurden bereits vom Versender entrichtet. In manchen Fällen gehen Logistikunternehmen bei der Übernahme des Päckchens beim Zollamt in Vorleistung. Diesen Service lassen sie sich dann allerdings gut bezahlen. Die DHL berechnet dafür beispielsweise sechs Euro. Wer sich das Geld sparen möchte, kann den Versand direkt zum Zollamt vereinbaren, muss die Sendung dort dann aber selbst abfertigen und abholen.

In der Praxis gelangen laut „heise online“ zwar immer noch etliche Bestellungen aus dem außereuropäischen Ausland an den Käufer, scheinbar ohne dass dieser Steuer entrichtet hat. In vielen Fällen hat sie der Händler allerdings vorgestreckt und beim Besteller mit dem Kaufpreis beglichen. Das geht jedoch nur für Waren bis zu einem Sachwert von 150 Euro. Kleinigkeiten erreichen ebenfalls noch unbehelligt ihr Ziel, weil es eine neue Mini-Bagatellgrenze gibt. Der Zoll verzichtet darauf, Abgaben unter einem Euro zu erheben.

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Besonders vorsichtig sollten Nutzer sein, die Waren aus dem Vereinigten Königreich bestellen. In Folge des Brexit werden Bestellungen hier seit Januar 2021 zoll- und steuertechnisch genauso behandelt wie Waren aus Übersee.

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