Wird die Post pünktlich zugestellt? Das kann die Bundesnetzagentur aktuell nicht prüfen. Foto: TECHBOOK
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Przemyslaw Szymanski
6. Juli 2026, 16:45 Uhr |
Lesezeit: 2 Minuten
Ob Briefe der Deutschen Post tatsächlich pünktlich zugestellt werden, lässt sich vorerst nicht unabhängig kontrollieren. Ein verlorener Rechtsstreit zwingt die Bundesnetzagentur zu einem neuen Vergabeverfahren – mit Folgen bis mindestens 2028.
Warum die Bundesnetzagentur nicht kontrollieren kann
Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung der gesetzlichen Brieflaufzeiten der Deutschen Post voraussichtlich erst wieder ab 2028 unabhängig überprüfen können. Auslöser ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Vergabeverfahren. Ein Marktforschungsunternehmen hatte gegen seinen Ausschluss geklagt und in letzter Instanz Recht bekommen.
Bislang beauftragte die Behörde ein externes Unternehmen damit, jährlich rund 60.000 Testbriefe zu verschicken und deren Zustellung auszuwerten. Diese Messungen bilden die Grundlage dafür, ob die Deutsche Post die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Nach dem Gerichtsurteil muss die Bundesnetzagentur nun ein neues europaweites Vergabeverfahren aufsetzen. Da die Messungen immer ein vollständiges Kalenderjahr umfassen müssen, ist ein Neustart frühestens 2028 realistisch.
Damit kann die Bundesnetzagentur ihren gesetzlichen Kontrollauftrag in den Jahren 2025 bis 2027 voraussichtlich nicht erfüllen. Sie wäre eigentlich dafür zuständig, die Zustellqualität unabhängig zu überprüfen und bei erheblichen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben Bußgelder zu verhängen.
Nach Angaben der Deutschen Post besteht derzeit allerdings kein Hinweis auf schlechtere Zustellzeiten. Das Unternehmen gibt an, im Jahr 2025 rund 97,4 Prozent aller Briefe innerhalb von drei Werktagen zugestellt zu haben. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 95 Prozent. Innerhalb von vier Werktagen seien 99 Prozent der Sendungen angekommen und damit ebenfalls die gesetzliche Vorgabe erfüllt worden. Für die Bundesnetzagentur reichen diese Unternehmensdaten jedoch nicht aus, da sie auf unabhängige Erhebungen angewiesen ist.
Gericht sieht Interessenkonflikt anders
Die Bundesnetzagentur hatte das klagende Marktforschungsunternehmen ausgeschlossen, weil es auch für die Deutsche Post tätig ist und deshalb Zweifel an seiner Unabhängigkeit bestanden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete diesen Ausschluss jedoch als unverhältnismäßig. Nach Ansicht der Richter hätten mögliche Interessenkonflikte auch durch organisatorische Maßnahmen und Informationsbarrieren verhindert werden können.
Die Bundesnetzagentur kündigte an, das Vergabeverfahren nun entsprechend den Vorgaben des Gerichts neu zu gestalten. Auch aus der Politik wächst der Druck auf eine schnelle Lösung. SPD-Bundestagsabgeordneter Sebastian Roloff fordert eine zügige Ausschreibung, damit die Einhaltung der gesetzlichen Brieflaufzeiten möglichst bald wieder unabhängig überprüft werden kann.
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