19. Mai 2026, 17:50 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Betrüger nutzen gefälschte Briefe im Namen der Bundesnetzagentur, um Betreiber von Photovoltaikanlagen zur Zahlung zu drängen. Diese Schreiben enthalten oft falsche Kontaktdaten und eine Drohkulisse.
Aktuell kursieren gefälschte Briefe im Namen der Bundesnetzagentur, die vor allem Betreiber von Photovoltaikanlagen ins Visier nehmen. Diese Schreiben täuschen Pflichtverstöße vor und fordern zur Zahlung einer angeblichen Sanktion auf. Es ist wichtig, solche Schreiben genau zu prüfen, um nicht auf die Betrugsmasche hereinzufallen.
Die gefälschten Briefe der Bundesnetzagentur erkennen
Die Bundesnetzagentur weist auf diverse Anhaltspunkte hin, die die Echtheit der Schreiben infrage stellen. So wird etwa auf eine nicht existierende Außenstelle in Sömmerda verwiesen. Ebenso sind die angegebenen Telefonnummern falsch und passen nicht zu den Kontakten der Behörde.
Ein weiteres Warnsignal ist die Verwendung einer nicht offiziellen E-Mail-Adresse. Statt einer Adresse der Bundesnetzagentur wird eine mail.de-Adresse angegeben. Außerdem fehlen Unterschriften, die bei offiziellen Schreiben üblich sind.
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Druckmittel und Forderungen
Inhaltlich versuchen die Täter, Druck auf die Empfänger auszuüben, indem sie eine Zahlung von 41,60 Euro innerhalb von 14 Tagen verlangen. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen die Absender mit einer erhöhten Sanktion von 208 Euro sowie weiteren rechtlichen Schritten.
Durch diese Maßnahmen sollen Empfänger zur schnellen Zahlung bewegt werden, bevor sie die Angaben auf ihre Korrektheit prüfen können. Die Bundesnetzagentur rät, solchen Forderungen keinesfalls nachzukommen.
Empfehlungen der Bundesnetzagentur
Wer einen falschen Brief der Bundesnetzagentur erhält, sollte weder Geld überweisen noch persönliche Daten preisgeben. Auch die angegebene IBAN sollte man nicht verwenden. Antworten auf diese Schreiben oder das Versenden von Unterlagen sind ebenfalls nicht ratsam.
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Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten sicherstellen, dass ihre Anlage im Marktstammdatenregister korrekt eingetragen ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, ausschließlich die offiziellen Kontaktmöglichkeiten der Bundesnetzagentur zu nutzen. Sollten bereits Zahlungen erfolgt oder Daten weitergegeben worden sein, ist der Gang zur Polizei ratsam.