Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Online-Shopping, Smartphone, ...

Wichtige Neuerungen für Verbraucher im Digitalbereich ab Juni

Es gibt einige neue Regeln, die auf Verbraucher ab Juni zukommen
Es gibt einige neue Regeln, die auf Verbraucher ab Juni zukommen Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

21. Mai 2025, 16:01 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Im Juni 2025 treten mehrere bedeutende Neuerungen für Verbraucher im Digitalbereich in Kraft. Die Änderungen betreffen unter anderem Barrierefreiheit im Online-Handel sowie strengere Ökodesign-Vorgaben für Smartphones. TECHBOOK fasst zusammen.

Artikel teilen

Ab Juni 2025 gelten in Deutschland und der EU zahlreiche neue Regeln für Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucher beachten sollten. Sie profitieren unter anderem von barrierefreien Websites, verpflichtenden Smartphone-Updates und kürzeren Fristen beim Stromanbieterwechsel. Die Neuerungen betreffen nicht nur Hersteller und Händler, sondern auch Endkunden direkt.

Ältere Fire-TV-Sticks verlieren Netflix

Ab dem 2. Juni 2025 stellt Netflix den Support für Fire-TV-Geräte der ersten Generation ein, darunter der Fire TV, Fire-TV-Stick und das Modell mit Sprachfernbedienung aus dem Jahr 2014. Grund ist die fehlende Unterstützung moderner Videocodecs wie AV1, der bessere Bildqualität bei geringerer Bandbreite bietet. Nutzer dieser Altgeräte erhalten aktuell eine Benachrichtigung. Amazon bietet Betroffenen Rabatte auf neuere Modelle, alternativ können auch andere Streaminggeräte genutzt werden. Andere Dienste wie Prime Video oder YouTube funktionieren vorerst weiterhin.

Lesen Sie mehr dazu: Fire-TV-Sticks verlieren Netflix! Diese Modelle sind betroffen

Stromanbieterwechsel muss binnen 24 Stunden erfolgen

Ab dem 6. Juni 2025 muss der Wechsel des Stromanbieters an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen – vorausgesetzt, Verbraucher haben ihren Vertrag ordnungsgemäß gekündigt. Dies geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den Wettbewerb stärken soll. Die üblichen Kündigungsfristen bleiben jedoch bestehen. Rückwirkende Anmeldungen beim Anbieterwechsel – beispielsweise nach einem Umzug – sind künftig nicht mehr möglich. Wer sich also zu spät um einen neuen Vertrag kümmert, landet automatisch in der teureren Grundversorgung.

WWDC von Apple

Apple eröffnet die WWDC 2025 am 9. Juni mit einer Keynote, bei der vor allem neue Software-Versionen im Fokus stehen: iOS 19, iPadOS 19, macOS 16, watchOS 12, tvOS 19 und visionOS 3. Besonders iOS 19 soll laut Insidern eine umfassende Design-Überarbeitung im Stil von visionOS erhalten. Hardware-Ankündigungen sind nicht zu erwarten, da neue Geräte wie das iPhone 16e bereits zuvor per Pressemeldung vorgestellt wurden. Ein mögliches neues Betriebssystem namens „homeOS“ für ein geplantes Smart-Home-Tablet bleibt vorerst aus. Entwickler erhalten direkt im Anschluss Beta-Versionen, öffentliche Tests folgen später.

Gemeinsames Bonusprogramm bei Media Markt und Saturn

Media Markt und Saturn führen zum 11. Juni 2025 ein gemeinsames Bonusprogramm ein, das bestehende Kundenkonten von Verbrauchern automatisch zusammenführt. Dadurch können Punkte bei beiden Marken gesammelt und in Gutscheine umgewandelt werden – wahlweise für Media Markt oder Saturn. Auch Wunschlisten, Warenkörbe und Bestellhistorien bleiben erhalten. Kunden müssen den neuen Teilnahmebedingungen nur dann aktiv zustimmen, wenn sie bislang noch nicht beide Programme nutzen. Wer widerspricht, verliert sein Konto. Neuregistrierte erhalten ab dem Stichtag sofort Zugang zu beiden Marken.

Pflicht-Check für Gas in Wohnmobil

Für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen wird ab dem 19. Juni 2025 ein regelmäßiger Sicherheitscheck durch einen Sachverständigen Pflicht. Dieser muss bei neuen Fahrzeugen bereits vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen und danach alle zwei Jahre wiederholt werden. Ziel der Regelung ist es, durch frühzeitige Erkennung von Mängeln Unfälle beim Kochen, Heizen oder Kühlen im Camper zu vermeiden.

Neue Öko-Regeln für Smartphones

Ab dem 20. Juni 2025 gelten neue Ökodesign-Vorgaben für Smartphones und schnurlose Telefone, TECHBOOK berichtete. Geräte müssen künftig mindestens 800 Ladezyklen mit 80 Prozent Restkapazität überstehen. Ersatzteile müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsende verfügbar sein. Zudem sind Sicherheitsupdates mindestens fünf Jahre lang verpflichtend. Alle neuen Smartphones benötigen außerdem ein EPREL-Label, das unter anderem Informationen zur Akkulaufzeit und Energieeffizienz enthält.

Barrierefreiheit wird gesetzlich verpflichtend

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 greift, setzt Deutschland die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Websites, Online-Shops, Apps und Bankdienstleistungen müssen dann barrierefrei gestaltet sein. Auch Produkte wie Smartphones, Fernseher oder E-Book-Reader, die ab diesem Stichtag auf den Markt kommen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen – von klar verständlichen Bedienungsanleitungen über barrierefreie Verpackungen bis hin zu anpassbaren Nutzeroberflächen.

Lesen Sie auch: Tausenden Unternehmen droht das Aus für ihre Websites

Für bestimmte Produkte wie Selbstbedienungsterminals – etwa Fahrkarten- oder Geldautomaten – gelten Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren. Dienstleistungen, die nicht-barrierefreie Produkte einbinden, haben eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind unter bestimmten Bedingungen von den BFSG-Vorgaben ausgenommen.

Mehr zum Thema

LG schaltet Smartphone-Server endgültig ab

LG zieht sich endgültig aus dem Smartphone-Markt zurück und stellt zum 30. Juni 2025 seine letzten Update-Dienste ein. Damit endet der Support für frühere Modelle wie das LG Velvet, Wing oder V60S, deren Nutzer ab diesem Zeitpunkt keine Software- oder Sicherheitsupdates mehr erhalten können. Auch die PC-Software LG Bridge wird eingestellt. Nach dem Ausstieg aus der Smartphone-Produktion 2021 markiert dieser Schritt das endgültige Ende von LGs Mobilfunk-Ära – eine Sparte, die trotz Innovationsgeist nie wirklich global Fuß fassen konnte.

Themen News Recht

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.