
30. April 2025, 15:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ab Mitte 2025 gelten strengere Vorgaben für Smartphones und Tablets in der EU. Hersteller müssen nicht nur länger Updates liefern, sondern auch deutlich mehr Ersatzteile bereithalten. Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet – und wie sich das künftig auf dem Energielabel zeigt.
Ab dem 20. Juni 2025 verpflichtet die EU neue Smartphone- und Tablet-Hersteller zu längeren Update- und Ersatzteilfristen. Ziel der neuen Ökodesign-Verordnung: mehr Nachhaltigkeit, längere Nutzungsdauer und bessere Reparierbarkeit von Mobilgeräten.
Mehr Nachhaltigkeit für Mobilgeräte durch neue EU-Vorgaben
Bereits seit Ende 2022 wurde der Gesetzentwurf diskutiert. Die überarbeitete EU-Ökodesign-Verordnung, die jetzt schrittweise in Kraft tritt, bringt tiefgreifende Veränderungen für die Smartphone- und Tablet-Branche. Nachdem bereits die Einführung des einheitlichen USB-C-Anschlusses sichtbare Auswirkungen hatte, folgt nun der nächste Meilenstein in Richtung nachhaltigerer Elektroniknutzung.
Fünf Jahre Updates – gerechnet ab Marktstopp
Ab dem 20. Juni 2025 dürfen neue Smartphone- und Tablet-Modelle nur noch in den Handel kommen, wenn ihre Hersteller Betriebssystem- und Sicherheitsupdates für fünf Jahre garantieren. Entscheidend ist dabei nicht der Verkaufsstart, sondern der Zeitpunkt, zu dem das jeweilige Modell wieder vom Markt genommen wird.
Wie die Stiftung Warentest erklärt, bedeutet das konkret, dass Hersteller für Smartphone- und Tablet-Modelle mindestens fünf Jahre lang kostenlos Betriebssystem- und Sicherheitsupdates liefern müssen. Und zwar gerechnet ab dem Tag, an dem das Produkt wieder vom Markt genommen wurde.
Sieben Jahre Ersatzteile verpflichtend
Neben der Update-Pflicht tritt auch eine neue Regelung zu Ersatzteilen in Kraft. Hersteller müssen sicherstellen, dass zentrale Bauteile wie Akku, Kamera oder Anschlüsse mindestens sieben Jahre lang nach Marktstopp lieferbar bleiben. In den ersten fünf Jahren müssen diese innerhalb von fünf Arbeitstagen verfügbar sein, in den zwei darauffolgenden Jahren beträgt die Frist zehn Tage.
Laut Stiftung Warentest sind die Hersteller darüber hinaus verpflichtet, Ersatzteilpreislisten und Reparaturanleitungen bereitzuhalten.
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Transparenz über das EU-Energie-Label
Ein weiterer Bestandteil der Ökodesign-Richtlinie ist die Pflicht zur detaillierten Verbraucherinformation. Wie bei anderen Geräten wie Fernsehern oder Waschmaschinen wird künftig auch bei Smartphones ein EU-Energie-Label beigelegt. Dieses zeigt nicht nur die Energieeffizienzklasse an, sondern gibt zusätzlich Auskunft über Akkulaufzeit, Batterielebensdauer sowie Reparierbarkeit.
Die Verordnung schreibt zudem vor, dass Hersteller in den technischen Unterlagen des Geräts über dessen Energieeffizienz, Akkulaufzeit oder auch Batterielebensdauer informieren müssen. Auch die Reparierbarkeit gehört zu den Pflichtangaben.
QR-Code führt zu Details in EU-Datenbank
Das neue Energielabel enthält außerdem einen QR-Code. Dieser verlinkt auf die Produktseite in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL). Dort finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem das Label selbst, technische Datenblätter sowie Informationen zur Ersatzteilverfügbarkeit und zu den Lieferantenkontakten.
Die Registrierung in EPREL wird für alle Smartphones und Tablets, die ab dem 20. Juni 2025 neu auf den Markt kommen, verpflichtend.

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Verbraucher profitieren langfristig
Mit den neuen Vorgaben stärkt die EU die Langlebigkeit von Mobilgeräten erheblich. Für Nutzer bedeutet das mehr Transparenz, längere Nutzbarkeit und eine leichtere Reparatur. Für Hersteller bedeutet es klare Verpflichtungen – und möglicherweise ein Umdenken bei Design und Produktstrategie.
Mit Material von dpa