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Neue Akku-Verordnung der EU könnte Hersteller unter Druck setzen 

Nicht nur Smartphones sind von einer geplanten EU-Verordnung über Batterien betroffen
Nicht nur Smartphones sind von einer geplanten EU-Verordnung über Batterien betroffen Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

19.06.2023, 15:39 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

In den ersten Jahren der Smartphone-Ära war es denkbar einfach, einen in die Jahre gekommenen Akku selbst zu tauschen. Heute ist diese Reparatur in der Regel nur noch von Fachpersonal durchführbar. Eine neue EU-Verordnung soll das ändern.

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Die EU ist seit Jahren federführend in verbraucherfreundlicher und ressourcenschonender Gesetzgebung für Elektronik. Erst kürzlich hat sie ein neues Gesetz verabschiedet, um USB-C zum einheitlichen Ladenanschluss für Smartphones zu machen. Nun sollen weitere Änderungen folgen, die das „Recht auf Reparatur“ stärken. TECHBOOK erklärt, welche Folgen die neue EU-Verordnung über Batterien haben könnte.

Neues EU-Gesetz über Batterien und Altbatterien

Das Europäische Parlament hat einem Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, die EU-Regulierungen über die Nachhaltigkeit und das Recycling von Batterien neu auszurichten. Der Entwurf sieht nicht nur vor, zu welchem Anteil Batterien recycelbar sein müssen, sondern soll auch Reparaturen vereinfachen. Auch für Verbraucher könnte das weitreichende Änderungen bedeuten.

Ein Großteil der vorgesehenen Änderungen betrifft allerdings in erster Linie Unternehmen, die neue Vorgaben bei der Fertigung und beim Recycling beachten müssten. Für EV-Batterien – etwa in E-Autos, E-Rollern und E-Bikes – und Industriebatterien plant die EU eine verpflichtende Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck. Diese soll Teil des digitalen Batteriepasses sein, der zusätzlich Informationen wie Fertigungsort und Zusammensetzung enthält. Deutschland ist maßgeblich an der Entwicklung des Passes beteiligt. Betroffen davon sind Batterien mit einer Kapazität von mehr als zwei Kilowattstunden (kWh).

Die aus Verbrauchersicht bedeutendste Änderung betrifft „Gerätebatterien“. Damit sind Batterien in portablen Geräten gemeint – Smartphones, Laptops und Haushaltsgeräte eingeschlossen. Der EU-Gesetzentwurf sieht vor, dass Verbraucher die verbauten Akkus „selbst leicht entfernen und ersetzen können“ sollen.

Kommen austauschbare Akkus zurück?

Das hätte weitreichende Folgen für eine ganze Reihe von Gerätekategorien, die nicht auf die Wartung durch die Nutzer ausgelegt sind. In vielen Smartphones, Laptops, Tablets, Kopfhörern etc. sind die Batterien fest verklebt. Zwar greifen Unternehmen wie Apple etwa beim iPhone auf sogenannte Pull-Tabs zurück, die sich durch Dehnen der Klebefläche einfach ablösen lassen. Dennoch müssen Nutzer erst einmal dorthin gelangen. Das ist bei den meisten Smartphones nur über die ebenfalls verklebte Vorder- oder Rückseite möglich, die sich nur mit viel Hitze und Geduld entfernen lässt.

Immerhin ist der Akkutausch zumindest für geschulte Service-Anbieter kein Problem. Im Gegensatz dazu ist das Öffnen und Wechseln der Batterie in Geräten wie AirPods und vielen Smartwatches schlichtweg unmöglich, ohne Gehäuse oder Innenleben zu zerstören. Auch diese Geräte sind nach jetzigem Stand von dem neuen EU-Gesetz betroffen.

Wie die Umsetzung in der Realität aussieht, lässt sich bislang kaum abschätzen. Viele moderne Elektronikgeräte sind so designt, dass sie Wasser und Staub standhalten können – das erfordert den Einsatz von starkem Kleber. Dieser macht die Reparatur jedoch so schwierig, dass sie von Verbrauchern selbst kaum durchführbar sind. In der Regel sind dafür teure Spezialwerkzeuge notwendig.

Ausgerechnet Apple zeigt jedoch, wie die iPhone-Wartung für bestimmte Bestandteile – darunter auch die Batterie – auch für Nutzer zugänglich sein kann. Mit dem Self-Service-Programm bietet das Unternehmen Reparaturhandbuch, Ersatzteile und Leihwerkzeug an. Das Programm ist iPhone-Modelle der 12er- und 13er-Reihe und dem SE 3. Generation sowie MacBooks mit M1 verfügbar.

Verstärkte Kreislaufwirtschaft für Batterien

Es ist vorgesehen, den Anteil an gesammelten Altbatterien zu erhöhen. Für Gerätebatterien gilt ein Ziel von 73 Prozent bis 2030, für Batterien in leichten Verkehrsmitteln (E-Roller und E-Bikes) 61 Prozent bis 2031.

Sowohl bei der Herstellung als auch beim Recycling von Batterien will die EU neue Mindestvorgaben setzen. Aus Altbatterien sollen bis 2031 80 Prozent Lithium und 90 Prozent Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel zurückgewonnen werden. Bei der Herstellung soll zudem der Anteil von rückgewonnenen Inhaltsstoffen erhöht werden – etwa auf 85 Prozent für Blei und 12 Prozent für Lithium.

Da der Gesetzentwurf nun vom Europäischen Parlament abgenickt wurde, muss der Europäische Rat ihn nun noch annehmen. Im Anschluss tritt das neue Gesetz in Kraft und erscheint im Amtsblatt der EU.

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Themen #amex Akku Recht
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