
16. Juni 2025, 15:08 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ab Sommer 2025 müssen Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone in der EU deutlich langlebiger und besser reparierbar sein. Die neuen Ökodesign-Regeln und ein einheitliches Energielabel sollen Verbraucher schützen und den Elektroschrott reduzieren.
Immer wieder treten in der EU neue Gesetze und Vorschriften in Kraft, die die Nutzung von Hardware auf einen einheitlichen Standard heben und Elektroschrott reduzieren sollen. Zuletzt war dies beispielsweise mit dem verpflichtenden Einbau von USB-C-Ports bei aktuellen Geräten der Fall – selbst Apple musste sich daraufhin vom Lightning-Anschluss bei seinen iPhones verabschieden. Am 20. Juni 2025 wird eine weitere Regelung verpflichtend. Die Rede ist von den sogenannten Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorgaben, die die Europäische Union verbindlich für Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets einführt.
Neue Ökodesign-Regeln für mehr Nachhaltigkeit
Die EU-Kommission kritisiert, dass immer noch zu viele Smartphones oder Tablets ausgemustert werden, weil beispielsweise deren Akku nicht mehr richtig lädt oder Software-Updates ausbleiben, so die „Stiftung Warentest“. Der Trend, frühzeitig Geräte auszumustern und auf Neuware umzusteigen, besteht bereits seit einer Weile und setzt der Umwelt enorm zu. Die neue Ökodesign-Verordnung setzt hier an.
Im Kern besteht sie aus zwei Vorschriften. Die Verordnung (EU) 2023/1670 zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch die genannten Geräte zu senken. Sie umfasst daher neue Standards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Aktualisierungen.
Parallel wird gemäß Verordnung (EU) 2023/1669 ein neues EU-weites Energielabel eingeführt, das Nutzer transparenter über Energieeffizienz und Langlebigkeit eines Gerätes informiert. Es gibt Hinweis über Energieeffizienzklassen, den Reparierbarkeitsindex, die Batterielaufzeit pro Zyklus, den Schutzgrad gegen Staub und Wasser sowie die Zuverlässigkeit nach wiederholtem Falltest. So können Verbraucher gezielt nachhaltigere Produkte auswählen.

EU führt Update- und Ersatzteil-Pflicht für Smartphone-Hersteller ein

Wichtige Neuerungen für Verbraucher im Digitalbereich ab Juni

Neue Akku-Verordnung der EU könnte Hersteller unter Druck setzen
Produktpflege rückt stärker in den Fokus
Die neuen Richtlinien gelten für Geräte, verpflichten aber auch die Hersteller zu einem anderen Vorgehen in der Produktpflege. Mit Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung müssen Smartphones und Tablets nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Batterie-Kapazität erreichen. Die Lebensdauer von Akkus rückt damit stärker in den Fokus.
Wird ein Gerät vom Markt genommen, sind Hersteller künftig verpflichtet, für das entsprechende Modell mindestens noch sieben Jahre Ersatzteile wie Batterien, Kameras oder Anschlüsse anzubieten. Dabei gilt, dass sich Geräte nicht nur in spezialisierten Werkstätten öffnen lassen dürfen. Vielmehr muss eine Reparatur mit handelsüblichem Werkzeug oder sogar ohne möglich sein.
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Zudem müssen Hersteller oder Partner die benötigten Bauteile innerhalb kurzer Zeit liefern. In den ersten fünf Jahren innerhalb von fünf Arbeitstagen, danach liegt die Frist bei zehn Tagen. Auch Reparaturanleitungen und Preislisten für Ersatzteile müssen sie öffentlich zugänglich machen.
Doch nicht nur im Bereich der Hardware müssen Hersteller langfristiger denken. Sie sind auch verpflichtet, Software-Aktualisierungen mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des letzten Inverkehrbringens eines Produktes kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies soll die Nutzungsdauer der Geräte erheblich verlängern.