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Fehlende Rohmessdaten

Neues BGH-Urteil zu Blitzern hat Folgen für Autofahrer

Ein stationärer Blitzer steht am Straßenrand vor mehreren Wohnhäusern. Im Vordergrund fährt ein Auto mit Bewegungsunschärfe vorbei. Im Hintergrund sind Bäume, Gärten und Dächer eines Wohngebiets zu sehen.
Nach dem Urteil des BGH reichen fehlende Rohmessdaten allein nicht aus, um einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten Foto: Getty Images/iStockphoto
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Przemyslaw Szymanski

28. August 2026, 15:17 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wer nach einer Geschwindigkeitsmessung Zweifel am Ergebnis hat, kann grundsätzlich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Doch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll es Betroffenen jetzt erschweren, eine Messung anzufechten. Der BGH stellte klar: Gerichte können das Ergebnis einer Blitzer-Messung auch dann als Beweismittel verwenden, wenn das Gerät keine Rohmessdaten speichert.

Fall aus dem Saarland landete vor dem BGH

Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Verfahren aus dem Saarland. Dort wurde ein Autofahrer im Januar 2023 außerhalb einer Ortschaft geblitzt. Erlaubt waren 100 km/h. Nach Abzug der Toleranz lag seine Geschwindigkeit 35 km/h darüber. Das Amtsgericht St. Ingbert verhängte deshalb ein Bußgeld von 250 Euro.

Für die Messung kam ein mobiler Blitzer des Typs PoliScan FM1 von Vitronic zum Einsatz. Nach Angaben des Gerichts war das Gerät geeicht. Zudem führte ein geschulter Messbeamter die Messung entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch. Das Gerät speichert allerdings keine Rohmessdaten.

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Warum die fehlenden Rohmessdaten zum Streitfall wurden

Genau dieser Punkt spielte im Verfahren eine zentrale Rolle. Rohmessdaten entstehen während einer Geschwindigkeitsmessung. Experten können sie später nutzen, um das Messergebnis technisch zu überprüfen. Speichert das Gerät diese Daten nicht, kann die Verteidigung später auch nicht auf sie zugreifen.

Das Saarländische Oberlandesgericht wertete diesen Umstand als problematisch und wollte die Verurteilung aufheben. Da andere Gerichte die Rechtslage unterschiedlich beurteilt hatten, musste der Bundesgerichtshof entscheiden.

Die Karlsruher Richter machten mit ihrem Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 4 StR 235/25) deutlich, dass bei einer standardisierten Messung das Fehlen der Rohmessdaten nicht automatisch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstößt. Als standardisiert gelten Messungen, die nach festgelegten und anerkannten Vorgaben durchgeführt werden. In solchen Fällen kann die Messung weiterhin vor Gericht als Beweis verwendet werden.

Was das Urteil für Autofahrer bedeutet

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bleibt auch nach der Entscheidung weiterhin möglich. Allein der Hinweis auf fehlende Rohmessdaten reicht nach dem BGH jedoch nicht aus, um eine Messung erfolgreich anzufechten.

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Sind Messdaten vorhanden, dürfen Betroffene sie grundsätzlich für ihre Verteidigung einsehen. Das Messgerät speichert diese Informationen während der Messung nicht. Deshalb müssen die Behörden sie laut Urteil später auch nicht bereitstellen. Wer gegen eine Messung vorgehen möchte, benötigt daher konkrete Anhaltspunkte für mögliche Fehler. Dazu kann beispielsweise gehören, dass das Gerät nicht korrekt bedient wurde oder ein Foto dem falschen Fahrzeug zugeordnet wurde.

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