Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Mobilität News Sicherheit Alle Themen
Neue Masche

Vorsicht! Blitzer-Betrug mit falschem Bußgeld im Umlauf

Ein Blitzer steht am Wegesrand
Aktuell wird mit Blitzern und Bußgeldern Betrug begangen Foto: Getty Images
Artikel teilen
Przemyslaw Szymanski

6. August 2026, 14:47 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Derzeit sind falsche E-Mails im Umlauf, in denen Blitzer als Vorwand für Betrug herhalten. Autofahrer sollen den Eindruck bekommen, wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Dahinter verbirgt sich jedoch eine neue Masche.

Gefälschte Mitteilung zu angeblichen Bußgeldern

Die E-Mail trägt laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Betreff „Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland“. Sie soll von einem Bundesportal stammen und ein offenes Bußgeld betreffen. Doch dahinter versteckt sich ein Betrug mit angeblichen Blitzern.

Ein solches Portal, das Verkehrsteilnehmer per E-Mail über Geschwindigkeitsverstöße informiert und Zahlungen entgegennimmt, existiert jedoch nicht. Über die verlinkte Plattform fordern die Betrüger die Begleichung einer angeblich offenen Forderung. Nach Darstellung der Nachricht soll sich der ursprüngliche Betrag bereits erhöht haben. Als Begründung werden mehrere unbeachtete Mahnungen genannt.

Mehr zum Thema

Blitzer-Betrug mit Zeitdruck

Zusätzlichen Druck erzeugen die Täter durch eine Frist von nur 24 Stunden. Wer innerhalb dieses Zeitraums zahlt, soll angeblich eine Gutschrift erhalten.

Für echte Bußgelder gibt es in Deutschland jedoch keine Vergünstigungen für besonders schnelle Zahlungen. Gleichzeitig droht die E-Mail mit einer weiteren Erhöhung des Betrags, falls keine Überweisung erfolgt.

Falsche Bescheide sicher erkennen

Auch weitere Merkmale sprechen gegen eine offizielle Behördennachricht. Dazu gehören eine unseriös wirkende Absenderadresse sowie die allgemeine Anrede „Sehr geehrter Nutzer“. Der geforderte Betrag soll über eine verlinkte Internetseite bezahlt werden. Bei einem echten Bußgeldbescheid werden die Zahlungsinformationen dagegen direkt im Schreiben angegeben.

Die Überweisung erfolgt dann unter Angabe des Aktenzeichens an die im Bescheid genannte Bankverbindung. Eine Aufforderung zur Zahlung über einen externen Link ist kein übliches Verfahren.

Auch interessant: Sind Blitzer-Apps fürs Smartphone erlaubt?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher, auf solche Nachrichten nicht zu antworten. Auch der enthaltene Link sollte nicht geöffnet und kein Geld überwiesen werden. Wer unsicher ist, ob tatsächlich ein Bußgeld offen ist, sollte direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen. Dabei sollten jedoch nicht die in der E-Mail genannten Kontaktdaten oder Internetadressen verwendet werden, um einen erneuten Kontakt mit den Betrügern zu vermeiden.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.