22. April 2026, 8:19 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Der Streit um Gebühren bei der Secondhand-Plattform Vinted beschäftigt weiterhin Gerichte und Verbraucher. Für viele Nutzer steht dabei die Frage im Raum, ob gezahlte Zusatzkosten rechtmäßig waren und ob sich Geld zurückfordern lässt. Klar ist bislang nur, dass sich an der Praxis von Vinted derzeit nichts geändert hat. Beim Kauf über das System der Plattform fallen weiterhin automatisch zusätzliche Gebühren an.
Automatische Gebühr trotz Gerichtsentscheidung
Ein Urteil des Kammergerichts Berlin brachte im Dezember 2025 neue Bewegung in den Fall. Das Gericht beanstandete, dass Vinted seiner kaufenden Kundschaft den kostenpflichtigen Käuferschutz automatisch einstellt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nach Auffassung des Gerichts müssen Käufer einer solchen Zusatzleistung aktiv zustimmen.
Konkret geht es um Gebühren in Höhe von 70 Cent plus 5 Prozent des Kaufpreises, die beim Bezahlen automatisch berechnet werden. Trotz der Entscheidung hat Vinted die Voreinstellung bislang nicht geändert.
Warum der Käuferschutz rechtlich problematisch ist
Der vzbv sieht den Käuferschutz klar als Zusatzleistung. Er greift, wenn es Probleme beim Kauf gibt, etwa bei nicht gelieferter Ware oder deutlichen Abweichungen von der Beschreibung. Aus juristischer Sicht ist jedoch nicht der Nutzen entscheidend, sondern die Frage der Zustimmung. Genau hier setzte das Kammergericht Berlin an und verneinte die Zulässigkeit der automatischen Gebühr. Betroffen ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 U 87/22. Wichtig dabei ist, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Verfahren ist weiterhin offen
Zwar ließ das Kammergericht in seinem Urteil vom 2. Dezember 2025 keine Revision zu. Damit wäre der Weg zum Bundesgerichtshof eigentlich versperrt. Dennoch ist der Rechtsstreit noch nicht beendet. Vinted legte eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Ziel ist es, doch noch eine inhaltliche Prüfung zu erreichen.
Dazu erklärte die vzbv-Referentin Rosemarie Rodden in einem Statement an TECHBOOK: „Wann der BGH über die Beschwerde entscheiden wird, können wir leider nicht absehen. Solange der BGH nicht über die Beschwerde entschieden hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.“
Welche Folgen ein endgültiges Urteil hätte
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Vinted die automatische Voreinstellung nach Einschätzung des vzbv nicht weiter nutzen. Eine Übergangsfrist sei nicht vorgesehen. In diesem Fall müsste die Plattform ihr Vorgehen sofort anpassen und die Zustimmung zur Käuferschutzgebühr aktiv einholen. „Sollte die Gestaltung auch nach Rechtskraft des Urteils nicht geändert werden, kann der vzbv gemäß dem Urteil einen Ordnungsgeldantrag stellen“, teilte Rodden mit. Wie hoch ein solches Ordnungsgeld ausfallen könnte, ist bislang offen.
Rückforderungen bleiben unsicher
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bereits gezahlte Käuferschutzgebühren zurückzufordern. Die dahinterliegende Argumentation ist juristisch komplex. Wenn eine Gebühr unzulässig voreingestellt war, könnte sie rechtlich nicht wirksam Bestandteil des Vertrags geworden sein. In diesem Fall wäre das Geld ohne gültige Grundlage gezahlt worden. Ob sich daraus tatsächlich ein Anspruch ergibt, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall und der gerichtlichen Bewertung ab.
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Vinted widerspricht dem Gericht
Vinted selbst teilt die Einschätzung des Gerichts nicht. Eine Sprecherin erklärte TECHBOOK: „Wir widersprechen der Einschätzung des Gerichts grundsätzlich, da die Funktionsweise von Vinted aus unserer Sicht missverstanden wird.“ Zudem bestätigte das Unternehmen, gegen das Urteil vorgegangen zu sein. Weiter hieß es: „Wir sind der Ansicht, dass die geäußerten Bedenken aus dem Verfahren des Jahres 2025 zwischenzeitlich durch Anpassungen an unserer Plattform berücksichtigt wurden.“
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Bedeutung für die Nutzer der Plattform
Für Käufer bleibt die Situation vorerst unverändert. Der Streit ist noch nicht abgeschlossen, und das Urteil nicht endgültig. Der Fall zeigt jedoch, wie wichtig transparente Kostenangaben bei Online-Plattformen sind. Nach Abschluss des Verfahrens kann eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale helfen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Angebote kostenpflichtig sein können.