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Bei Erfolg winkt Rückzahlung

Abzocke? Verbraucherschützer klagen gegen Netflix & Co.

Person sitzt auf einem Sofa in einem Wohnzimmer und blickt auf einen unscharf dargestellten Fernseher. In der Hand hält die Person eine Tüte Popcorn. Vor dem Sofa befindet sich ein Kamin, daneben stehen Pflanzen und Dekorationen auf einem Regal.
Verbraucherschützer werfen Netflix, Apple TV+ und Wow unwirksame Preisänderungen in laufenden Verträgen vor Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

18. September 2026, 14:30 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Gegen Netflix, Apple TV+ und Wow laufen neue Verfahren: Verbraucherschützer werfen den Unternehmen vor, Preise in bestehenden Verträgen erhöht zu haben, ohne dafür eine rechtlich wirksame Zustimmung der Kunden eingeholt zu haben. Deshalb hoffen manche Betroffene nun auf mögliche Rückzahlungen. Noch ist allerdings offen, wie die Gerichte entscheiden werden.

Verbraucherschützer gehen gegen Streaming-Anbieter vor

Die aktuellen Verfahren wurden nicht vom Verbraucherzentrale Bundesverband gestartet. Hinter den Klagen steht der österreichische Verbraucherschutzverein VSV. Dieser hat Verbandsklagen gegen Netflix, Apple TV und Wow angestoßen. Der Verein vertritt die Auffassung, dass die Anbieter Preise in laufenden Abonnements erhöht haben sollen, ohne zuvor die erforderliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Ob diese Sichtweise vor Gericht Bestand hat, müssen die Verfahren nun zeigen.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer reicht eine Information über höhere Preise allein nicht aus. Sie argumentieren, dass Kunden einer Änderung der Vertragsbedingungen wirksam zustimmen müssen.

In diesem Zusammenhang wird häufig ein Urteil gegen Netflix genannt. Das Landgericht Köln erklärte in einem Einzelfall mehrere Preiserhöhungen für unwirksam. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale sah das Gericht die Zustimmung des Kunden als nicht ausreichend an. Netflix hatte die Preisänderungen über Pop-up-Fenster angekündigt. Das Gericht bewertete diese Zustimmungslösung kritisch.

Für wen könnten die Verfahren interessant sein?

Entscheidend ist die Frage, ob Kunden einer Preiserhöhung aktiv zugestimmt haben oder ob anschließend lediglich ein höherer Betrag abgebucht wurde. Eher unproblematisch dürfte eine Preisänderung sein, wenn:

  • aktiv ein neuer Tarif gewählt wurde
  • ausdrücklich zugestimmt wurde
  • ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde

Interessant können die Verfahren dagegen für Kunden sein, die:

  • seit vielen Jahren dasselbe Abo nutzen
  • mehrere Preiserhöhungen erlebt haben
  • sich an keine ausdrückliche Zustimmung erinnern können
  • höhere Beiträge bezahlt haben, die einfach weiter abgebucht wurden

Ob daraus tatsächlich Rückzahlungsansprüche entstehen, müssen die Gerichte jedoch erst klären.

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Wann eine Rückzahlung möglich wäre

Wer auf eine Erstattung hofft, braucht vermutlich Geduld. Bislang existieren lediglich die Klagen. Erst wenn Gerichte die Preiserhöhungen für unzulässig erklären, könnten Kunden Geld zurückverlangen. Der VSV spricht von möglichen Ansprüchen in Höhe von mehreren hundert Euro, abhängig vom jeweiligen Vertrag. Ob sich diese Erwartungen erfüllen, bleibt allerdings offen.

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Der VSV arbeitet bei den Streaming-Verfahren mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Dieser übernimmt das finanzielle Risiko und bezahlt Anwalts- sowie Gerichtskosten. Kommt es zu einem erfolgreichen Abschluss, erhält der Finanzierer als Gegenleistung knapp 10 Prozent des Erlöses. Anmeldungen für die Sammelklagen sind über die beteiligte Kanzlei möglich. Anders ist die Situation bei Sammelklagen des vzbv. Dort tragen Verbraucher normalerweise kein eigenes Kostenrisiko.

Auch gegen andere Anbieter laufen Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt bereits eine Sammelklage gegen DAZN. Dabei geht es um die deutlichen Preiserhöhungen der Jahre 2021 und 2022.

Zusätzlich laufen Verfahren rund um Amazon Prime und Änderungen bei Prime Video. Betroffene können sich teilweise bereits in entsprechende Klageregister eintragen. Zum Vorgehen des VSV wollte sich der Bundesverband nicht äußern.

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