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Gericht urteilt

Preiserhöhung bei Amazon Prime unzulässig! Gibt es Geld zurück?

Im September 2022 hat Amazon das Prime-Abo teurer gemacht – zu Unrecht, wie ein Gericht nun geurteilt hat
Im September 2022 hat Amazon das Prime-Abo teurer gemacht – zu Unrecht, wie ein Gericht nun geurteilt hat Foto: Getty Images
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

31. Oktober 2025, 11:41 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 beschäftigt Verbraucherschützer und Kunden bis heute. Nachdem sie bereits im Frühjahr vom Landgericht Düsseldorf für unzulässig erklärt wurde, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil nun in zweiter Instanz bestätigt.

Demnach sei die von Amazon im Jahr 2022 verwendete Preisanpassungsklausel für das Prime-Abonnement unwirksam (Az. I-20 U 19/25, 30.10.2025). Das Gericht wies die Berufung des Unternehmens zurück und schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW an, wonach Amazon die Preise nicht einseitig und ohne transparente Kriterien hätte erhöhen dürfen. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig.

„Das ist ein wichtiges Signal für Verbraucher:innen“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen.“

Verbraucher können Amazon unter Berufung auf das Urteil zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Zudem plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage, um die Rückerstattungen gebündelt einzufordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof eine Revision zugelassen hat.

Preiserhöhung von Amazon Prime führt zu Rechtsstreit

Im Sommer 2022 informierte Amazon seine Prime-Kunden in Deutschland über eine geplante Preiserhöhung. Der Internet-Riese begründete den Schritt damals mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Seit dem 15. September 2022 kostet die monatliche Mitgliedschaft 8,99 Euro statt 7,99 Euro, was einer Erhöhung um 12,5 Prozent entspricht. Bei einer jährlichen Zahlung stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro – eine Steigerung von 30,3 Prozent.

Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte die Preisanpassungsklausel. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale, erklärte, dass eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden rechtlich nicht haltbar sei. Der Fall landete vor Gericht.

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Amazon wehrt sich gegen Vorwürfe

In erster Instanz urteilte das Landgericht Düsseldorf, dass die Preisanpassungsklausel von Amazon unzulässig sei, und gab den Verbraucherschützern recht (Az. 12 O 293/22). Die Anpassung sei ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden vorgenommen worden und somit unwirksam.

Amazon sah das allerdings anders und wehrte sich gegen die Vorwürfe. In einer TECHBOOK vorliegenden Stellungnahme betonte das Unternehmen bereits im Frühjahr, dass man sich 2022 an geltende Vorschriften gehalten habe und jederzeit transparent mit Kunden kommuniziert hätte. „Wir arbeiten stets daran, ein großartiges Kund:innenerlebnis zu bieten; dabei haben das Vertrauen unserer Kund:innen und Transparenz für uns höchste Priorität. Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert. Kund:innen haben immer das Recht, jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen und wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt.“

Amazon ging in Berufung und der Fall landete vor dem OLG Düsseldorf, dessen Urteil nun ebenfalls vorliegt und zugunsten der Verbraucherschützer und Kunden ausfällt.

Rückerstattungen für Millionen Kunden möglich

Amazon-Kunden, die bereits vor der Preiserhöhung das Prime-Jahresabo genutzt haben, haben seither bis zu 62,70 Euro im Jahr zu viel gezahlt. Für monatliche Abos beträgt die Differenz maximal 28,00 Euro. Angesichts der Millionen betroffenen Prime-Nutzer in Deutschland könnte Amazon Rückerstattungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen.

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Um die Rückzahlung sicherzustellen, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage. Betroffene können sich online registrieren und der Klage anschließen, ohne selbst aktiv gegen Amazon vorgehen zu müssen. Sobald die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht hat, eröffnet das Bundesamt für Justiz das sogenannte Klageregister. Ist dieses online, können sich betroffene Kunden dort ganz einfach eintragen und so an der Sammelklage teilnehmen.

Sollten die Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden, erfolgt die Rückerstattung automatisch. Das Verfahren kann sich aber über Jahre hinziehen. Alternativ könnten sich Kunden auf freiwillige Erstattungen von Amazon einigen, wie es in ähnlichen Fällen in Österreich bereits praktiziert wurde. Nach Verhandlungen entschied sich Amazon dort, betroffene Kunden zu entschädigen. Je nach Vertragsdauer wurden bis zu 36,50 Euro zurückgezahlt, entweder als Banküberweisung oder als Gutschein.

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