19. Januar 2026, 17:49 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Der Streit um einbehaltene Gebühren bei abgesagten Veranstaltungen ist beendet. Der Ticketvermarkter CTS Eventim und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Teilnehmer der Musterfeststellungsklage erhalten eine pauschale Entschädigung in Form eines Gutscheins über 20 Euro, der für künftige Ticketkäufe genutzt werden kann.
Auslöser der Klage waren zahlreiche Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hatte Eventim in bestimmten Fällen nicht den vollständigen Ticketpreis zurückerstattet, sondern unter anderem Buchungsgebühren einbehalten. Genau diese Praxis hielten die Verbraucherschützer für unzulässig und zogen vor Gericht. Kosten für Versand oder Ticketversicherungen waren ausdrücklich nicht Teil des Verfahrens.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Eventim hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 berufen. Damals entschied das Gericht, dass Eventim in einem konkreten Fall nicht zur Rückzahlung verpflichtet war, nachdem eine Kundin einen Gutschein abgelehnt hatte. Der vzbv sieht diesen Fall jedoch nicht als übertragbar an, da betroffenen Kunden im aktuellen Streit teilweise weder Geld noch ein Gutschein angeboten worden sei.
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Vergleich statt Grundsatzurteil
Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, einigten sich beide Seiten nun außergerichtlich. Anspruch auf den Gutschein haben ausschließlich Verbraucher, die sich rechtzeitig in das offizielle Klageregister eingetragen hatten. Laut vzbv betrifft das mehr als 5000 Personen.
Der Gutschein kann über ein eigens eingerichtetes Online-Portal beantragt werden. Dafür müssen unter anderem die frühere Bestellnummer sowie das vom Bundesamt für Justiz vergebene Aktenzeichen angegeben werden.
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Bedingungen für den Gutschein
Der Ausgleich erfolgt pauschal und unabhängig von der Höhe der ursprünglich einbehaltenen Gebühren. Mit der Beantragung verzichten die Teilnehmer zugleich auf weitere Ansprüche aus der Sammelklage. Eventim erkennt durch den Vergleich keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Rückerstattung von Gebühren an.
Der Gutschein ist ausschließlich bei Eventim einlösbar, bis Ende 2029 gültig und kann bis Mitte Juli 2026 beantragt werden.