6. April 2026, 10:14 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Der Streit um die Preiserhöhung von Amazon Prime geht in eine neue Runde. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen den Online-Riesen gestartet. Betroffene können sich dafür seit dem 12. Januar 2026 beim Bundesamt für Justiz eintragen. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen geht gerichtlich gegen Amazon vor, allerdings in einem anderen Fall.
Amazon hatte im September 2022 die Preise für bestehende Prime- und Prime-Student-Mitgliedschaften einseitig angehoben. Bei jährlicher Zahlweise stiegen die Kosten von 69,00 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Im Studentenmodell erhöhte sich der Preis von 34,00 Euro auf 44,90 Euro jährlich und von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich.
Sammelklage wegen Prime-Preiserhöhung startet
Die Verbraucherzentrale NRW hält die zugrunde liegende AGB-Klausel für rechtswidrig und sieht eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Daher hat sie eine Sammelklage gegen Amazon EU S.à r.l. eingereicht. Die Klage betrifft ausschließlich Bestandskunden mit Verträgen vor der Preiserhöhung. Ziel ist die Rückerstattung der Differenzbeträge zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis.
Prime-Kunden, die ihr Jahresabo bereits vor der Preiserhöhung abgeschlossen hatten, zahlten seither bis zu 20,90 Euro pro Jahr mehr. Bei monatlicher Zahlweise liegt die Differenz auf ein Jahr gerechnet bei 12 Euro. Da in Deutschland Millionen Nutzer betroffen sind, könnten sich die Rückerstattungsforderungen für Amazon auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren.
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Anmeldung im Klageregister möglich
Seit dem 12. Januar 2026 können sich Betroffene im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Für die Anmeldung werden Name, Kontaktdaten und ein Grund benötigt. Ein entsprechender Textvorschlag lässt sich über den Klage-Check auf der Website der Verbraucherzentrale NRW generieren.
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Zeitraum, in dem der erhöhte Preis gezahlt wurde, sowie nach der jeweiligen Zahlungsweise. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie ist bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Eine Rücknahme der Anmeldung ist innerhalb derselben Frist ebenfalls zulässig.
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Weitere Klage zur Werbung bei Prime Video
Parallel zur Klage der Verbraucherzentrale NRW hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine eigene Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Dabei geht es um eine Maßnahme vom Februar 2024, als Amazon Prime Video zusätzlich Werbung einführte und gleichzeitig Bild- und Tonqualität senkte – ohne vorherige Zustimmung der Nutzer. Auch hier können sich Betroffene gesondert in ein eigenes Klageregister eintragen.