
6. Mai 2025, 7:32 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Millionenfacher Datenklau bei Facebook, veröffentlicht im Darknet – nun bekommen Betroffene endlich eine Chance auf Entschädigung. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat dafür den Weg geebnet, und Verbraucherschützer machen es einfach, sich der Sammelklage gegen Meta anzuschließen. Doch wer profitiert – und wie viel ist drin?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen Meta eingereicht. Wer vom Facebook-Datenleck 2021 betroffen ist, kann sich kostenlos dem Verfahren anschließen und Schadenersatz fordern. TECHBOOK erklärt, was dabei zu beachten ist.
Übersicht
Facebook-Datenleck sorgte bei Millionen Nutzern für Ärger
Das Datenleck war im Jahr 2021 bekannt geworden. Damals verschafften sich Unbekannte Zugang zu den Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus insgesamt 106 Ländern. Auch in Deutschland waren etwa sechs Millionen Menschen betroffen. Die gestohlenen Informationen – darunter Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere persönliche Angaben – tauchten später im Darknet auf.
Allein in Deutschland wurden daraufhin Tausende Einzelklagen eingereicht. Meta konnte viele davon in den ersten Instanzen für sich entscheiden und bezeichnete die Klagen wiederholt als unbegründet.
Eine zentrale rechtliche Wende brachte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24). Demnach reicht es für einen Schadenersatzanspruch aus, wenn jemand vom Datenleck betroffen ist. Ein konkreter Missbrauch der Daten oder der Nachweis individueller Nachteile, etwa psychischer Belastungen, ist laut BGH nicht notwendig.
„Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden. Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. Mit der Klage hilft der vzbv Verbraucher:innen, Ansprüche gegenüber Meta durchzusetzen,“ sagte Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv.
Kostenloser Klageanschluss über Online-Check möglich
Facebook-Nutzer in Deutschland, deren persönliche Daten beim großen Datenleck im Jahr 2021 abgegriffen und online veröffentlicht wurden, können somit auf Entschädigung hoffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ermöglicht Betroffenen, sich kostenlos einer Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta anzuschließen. Mithilfe eines Online-„Klage-Checks“ lässt sich mit wenigen Fragen prüfen, ob der eigene Fall für die Klage geeignet ist.
Ist das der Fall, erhalten Nutzer detaillierte Hinweise zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Seit dem 5. Mai 2025 ist dieses Register geöffnet. Eintragungen verhindern die Verjährung von Ansprüchen – unabhängig davon, wie lange das Verfahren andauert.
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Höhe des Schadenersatzes abhängig vom Fall
Der Bundesgerichtshof sieht in einem bloßen Kontrollverlust über persönliche Daten einen Schadenersatzanspruch in Höhe von etwa 100 Euro als angemessen an. Liegt jedoch eine stärkere Belastung vor – etwa durch psychische Beeinträchtigung – kann die Entschädigung höher ausfallen.
Nach Einschätzung des vzbv ist ein Betrag von 600 Euro gerechtfertigt, wenn besonders sensible Daten öffentlich wurden, darunter Wohnort, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Beziehungsstatus. Der vzbv hat die Klage als Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht und will damit die Voraussetzungen sowie die Höhe möglicher Ansprüche gerichtlich klären lassen.

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So nehmen Betroffene teil
Verbraucher, die sich beteiligen möchten, müssen sich beim Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Die Teilnahme ist kostenlos. Wer sich regelmäßig über den Stand der Klage informieren möchte, kann sich zusätzlich für einen E-Mail-News-Alert des vzbv anmelden.
Das Verfahren wird im Namen des vzbv von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation geführt. Ziel ist es, eine einheitliche Klärung der Entschädigungsansprüche für Millionen deutscher Facebook-Nutzer herbeizuführen.