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Intransparente AGB

Verbraucherschutz sammelt Klagen gegen DAZN! Bekommen Nutzer jetzt ihr Geld zurück?

Verbraucherzentrale Bundesverband strengt Klage gegen Dazn wegen intransparenter AGB an
Dazn erweitert das Sport-Angebot zwar stetig – erhöht aber auch in immer kürzeren Abständen die Preise Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

13.01.2023, 13:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Seit seinem Start in Deutschland hat der Sport-Streamingdienst DAZN den monatlichen Abo-Preis mit den mittlerweile knapp 30 Euro fast verdreifacht. Die saftige Preiserhöhung im Jahr 2022 allerdings hält der Verbraucherzentrale Bundesverband für rechtswidrig und will deshalb klagen.

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Die Verbraucherzentrale sucht derzeit DAZN-Bestandskunden, die von der Preiserhöhung im August 2022 betroffen sind. Der Bundesverband will eigenen Angaben zufolge eine „Sammelklage“ gegen DAZN anstrengen. Doch was genau könnte das für Kunden bedeuten, die von den höheren Abo-Preisen betroffen sind?

Rasant gestiegene Abo-Preise

Der britische Anbieter DAZN ist 2016 in Deutschland mit einem monatlichen Abo-Preis von 9,99 Euro gestartet. Drei Jahre später kam die erste Preiserhöhung auf 11,99 Euro, 2021 dann eine weitere auf 14,99. Grund für die Klage sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband jedoch vor allem in der jüngsten Preiserhöhung des DAZN-Monatsabos im Jahr 2022. Denn vergangenes Jahr hat der Anbieter den Preis schlagartig auf 29,99 Euro verdoppelt – innerhalb von nur zwölf Monaten. Auch die Kosten für das Jahresabo sind zeitgleich von 149,99 Euro auf 274,99 Euro gestiegen.

Dazn-Preisentwicklung2016201920212022
Preis in Euro9,9911,9914,9929,99

Tatsächlich hat DAZN seine Paketstruktur auch unlängst nochmal gänzlich neu strukturiert und bietet nun verschiedene Pakete an. Das komplette Angebot gibt es im Paket DAZN Unlimited für stolze 39,99 Euro (oder 29,99 Euro im Jahresabo). Neu sind die nun günstigeren Pakete, die allerdings nicht alle Sportarten und Veranstaltungen zeigen. In DAZN Standard sind etwa für einen Preis von 29,99 Euro (24,99 Euro im Jahresabo) alle internationalen Fußballligen, die Champions League und auch die großen US-Sportarten wie etwa die NFL enthalten. DAZN World kostet sogar nur 9,99 Euro pro Monat und enthält Sportarten wie Darts, Handball und auch die diverse Fußball-Pokalwettbewerbe. Im Standard-Tarif sind diese hingegen nicht enthalten. Die neue Paket-Struktur ist für die von der Verbraucherzentrale angestrebte Klage erst einmal nicht relevant.

Klage wegen intransparenter DAZN-AGB

In einer Pressemitteilung erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass es für eine so hohe Preiserhöhung wie im Jahr 2022 der Zustimmung durch Nutzer bedarf. Ohne diese sei „[d]ie Preiserhöhungsklausel in den Verträgen […] nach vzbv-Auffassung intransparent und deshalb unwirksam.” TECHBOOK hat DAZN diesbezüglich um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort erhalten:

„DAZN erhielt bereits im Mai 2022 ein Schreiben des VZBV. Wir haben die darin angesprochenen Punkte sehr ernst genommen und uns umgehend von einer führenden internationalen Anwaltskanzlei rechtlich beraten lassen. Die Sachverhalte sind komplex und technisch. DAZN ist nach wie vor davon überzeugt, dass seine AGB mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Wir möchten das laufende Verfahren nicht weiter kommentieren, haben aber vollstes Vertrauen in die deutschen Gerichte.“

– PR DAZN DACH

Betroffene Bestandskunden können sich nun über musterfeststellungsklagen.de/dazn/aufruf an die Verbraucherzentrale wenden, damit diese anstelle der Einzelpersonen Klage gegen DAZN einreicht. Anders als angegeben handelt es sich dabei jedoch nicht um eine Sammelklage, da diese ist im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, sondern um eine sogenannte Musterfeststellungsklage. Damit können Verbraucherschutzverbände wie der vzbv für eine Gruppe von Nutzern Klage einreichen und somit ein Urteil mit Bindungswirkung für alle betroffenen Verbraucher erreichen. Sollte sich die Preiserhöhung für DAZN-Bestandskunden als rechtswidrig herausstellen, können diese also auf eine Rückzahlung und Entschädigung hoffen.

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Quellen

Themen DAZN Recht
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