23. Dezember 2025, 17:21 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta steht erneut wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten vor Gericht. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
Im Kern geht es um die Frage, wie weitreichend die Datensammlung des Konzerns tatsächlich war und ob sie mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar ist. Die Klage soll dabei nicht einzelne Schadensfälle klären, sondern eine verbindliche rechtliche Grundlage schaffen, auf die sich Betroffene später berufen können.
Datensammlung auch außerhalb von Meta
Nach Darstellung des VSV beschränkte sich Metas Datenerfassung nicht auf Aktivitäten innerhalb der eigenen Plattformen. Vielmehr soll der Konzern mithilfe technischer Werkzeuge auch verfolgt haben, welche externen Webseiten Nutzer besuchen und welche Inhalte sie dort aufrufen. Vielen Betroffenen sei nicht bewusst gewesen, dass diese Informationen im Hintergrund gesammelt und ausgewertet wurden.
Rechtlich ist dieses Vorgehen bereits teilweise eingeordnet. Der Europäische Gerichtshof entschied im Juli 2023, dass eine solche umfassende Datennutzung ohne klare und freiwillige Einwilligung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt (Az. C-252/21). Die Musterfeststellungsklage soll nun klären, welche Konsequenzen sich daraus konkret ergeben.
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Uneinheitliche Entscheidungen vor deutschen Gerichten
Der Klage geht eine Vielzahl einzelner Verfahren in Deutschland voraus. In diesen Fällen entschieden Gerichte bislang uneinheitlich. Etwa die Hälfte der Klagen wurde abgewiesen, in anderen Fällen stellten Richter Datenschutzverstöße fest.
Rechtsanwalt Max Baumeister, dessen Kanzlei die Klage betreut, sieht dennoch eine klare Entwicklung: „Richter erkennen zunehmend, dass es sich hier um einschneidende Verstöße gegen Grundrechte handelt, nicht um eine Bagatelle, die mit 100 Euro Schadensersatz abgebügelt werden kann.“
Mögliche Entschädigungen für Betroffene
Sollte das Gericht den Vorwürfen folgen, könnten für Nutzer konkrete Ansprüche entstehen. Im Raum stehen Schadenersatzforderungen von bis zu 5.000 Euro für erwachsene Betroffene. Bei minderjährigen Nutzern, deren Daten einen besonders hohen Schutz genießen, könnten sogar Beträge von bis zu 10.000 Euro möglich sein.
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Entscheidend ist dabei, wie intensiv Meta Daten verarbeitet hat und wie schwer der Eingriff in die Privatsphäre im Einzelfall wiegt. Die Musterfeststellungsklage könnte damit den Weg für zahlreiche weitere Verfahren ebnen und den Druck auf Meta weiter erhöhen.