15. September 2026, 11:33 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Disney muss sich in einem Patentstreit mit InterDigital nun einer Schadenersatzforderung in Millionenhöhe stellen. Das US-Technologieunternehmen hat vor dem Landgericht München I Klage eingereicht und verlangt 101,7 Millionen Euro. Im Mittelpunkt steht eine Technik zur Verbesserung der Bildqualität.
Gericht sah Patentverletzung
Auslöser der aktuellen Forderung ist das europäische Patent EP 2 132 923, wie unter anderem „Bloomberg“ berichtet. Bereits im November 2025 hatte das Landgericht München I festgestellt, dass Disney das Patent verletzt habe. Das Gericht erließ damals eine einstweilige Verfügung. In der Folge entfernte Disney die Unterstützung für Dolby Vision aus seinem Streamingdienst.
HDR steht für eine verbesserte Darstellung von Kontrasten und soll Filme sowie Serien auf kompatiblen Fernsehern sichtbar besser aussehen lassen. Dolby Vision gehört zu den bekannten HDR-Formaten und war zuvor Teil des Angebots von Disney+.
Mit der neuen Klage fordert InterDigital Schadenersatz für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren. Nach Angaben des Unternehmens reicht dieser vom Deutschlandstart von Disney+ im März 2020 bis zur Gerichtsentscheidung Ende 2025. InterDigital argumentiert außerdem, dass die betroffene Technik nicht ausschließlich für Kunden in Deutschland genutzt worden sei. Demnach seien die Datenströme über eine Serverfarm in der Nähe von Frankfurt auch an Abonnenten in 19 weiteren europäischen Ländern übermittelt worden.
Nach Ansicht von InterDigital kommt hinzu, dass Dolby Vision Teil des teureren Premium-Abonnements von Disney+ gewesen sei. Für dieses Paket verlangt Disney fünf Euro mehr als für das Standardangebot. Nach Darstellung des Unternehmens seien während des gesamten Zeitraums keine Lizenzgebühren für die Nutzung der Technologie gezahlt worden. Die Höhe der Forderung von 101,7 Millionen Euro stützt sich auf diese Vorwürfe. Ob das Gericht der Argumentation folgt, ist derzeit noch offen.
Die Auswirkungen des Patentstreits beschränken sich nicht auf Dolby Vision. Anfang September erreichte InterDigital vor dem Einheitlichen Patentgericht in Düsseldorf eine weitere Unterlassungsverfügung. In diesem Verfahren stand die Google-Cast-Technik im Mittelpunkt, mit der sich Videos vom Smartphone auf einen Fernseher übertragen lassen.
Als Folge deaktivierte Disney die Google-Cast-Funktion in Deutschland und den Niederlanden. Nutzer können Inhalte dadurch nicht mehr per Google Cast vom Smartphone auf den Fernseher übertragen.
Weitere Verfahren laufen
Neben den bereits bekannten Entscheidungen sind weitere Patentklagen zwischen den Unternehmen anhängig. InterDigital erklärt, weiterhin eine langfristige Lizenzvereinbarung mit Disney erreichen zu wollen.
Eine öffentliche Reaktion von Disney auf die aktuelle Schadenersatzklage liegt bislang nicht vor.
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