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Forderung der Verbraucherzentrale

Muss Disney+ Kunden jetzt Geld zurückzahlen?

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Derzeit setzen Patentstreitigkeiten Disney+ zu Foto: TECHBOOK / Rita Deutschbein
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

13. März 2026, 14:37 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Beim Streaming-Dienst Disney+ stehen derzeit nicht alle hochauflösenden Bildformate wie gewohnt zur Verfügung. Ursache ist ein anhaltender Patentkonflikt mit dem US-Unternehmen InterDigital. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht in den Einschränkungen einen rechtlichen Mangel und empfiehlt betroffenen Abonnenten, eine teilweise Rückerstattung ihrer Gebühren zu prüfen.

Die Probleme bei Disney+ halten nun bereits einige Wochen an. Nach und nach musste der Streaming-Anbieter bestimmte Technologien und Standards aus seinen Abos streichen, was die Qualität der Streams beeinträchtigte. Hintergrund dieser Qualitätsverluste ist ein umfangreicher Rechtsstreit zwischen Disney und dem Technologiekonzern InterDigital. Schon mehrere Gerichte haben sich mit der Frage befasst, ob Disney bei bestimmten Streaming-Technologien Schutzrechte verletzt. Das Landgericht München kam im November zu dem Ergebnis, dass beim Einsatz von dynamischem HDR gegen Patente von InterDigital verstoßen wurde.

Im Zuge des Patentstreits musste Disney+ zudem die dynamischen HDR-Standards HDR10+ und Dolby Vision aus dem Angebot entfernen. Nach Angaben des Unternehmens läuft aktuell der Prozess, die zuvor deaktivierten Formate schrittweise wieder bereitzustellen. Eine entsprechende Stellungnahme liegt vor, konkrete Zeitpläne nennt Disney+ allerdings nicht.

Gerichtliche Entscheidungen mit Folgen fürs Streaming

Auch wenn Disney+ die zuvor gestrichenen Premium-Optionen wie Dolby Vision oder 3D schrittweise wieder einführen möchte, sind sie aktuell noch nicht uneingeschränkt verfügbar. Auch die Verfügbarkeit von HDR10 war kurzzeitig eingeschränkt, wurde dann aber wiederhergestellt. Zu TECHBOOK sagte Disney Ende Februar: „Der HDR10-Support wurde auf Disney+ wiederhergestellt. Aufgrund eines Gerichtsverfahrens vor einem deutschen Patentgericht waren wir gezwungen, Änderungen an der Verfügbarkeit einiger Premium-Videoformate vorzunehmen. Wir bedauern sehr, dass dies notwendig war, und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden. Wir haben so schnell wie möglich an Lösungen gearbeitet, um den Zuschauerinnen und Zuschauern das bestmögliche Erlebnis entsprechend ihrer Endgeräte und ihrem Abonnement zu bieten.“

InterDigital teilte am 13. Februar 2026 mit, dass das Landgericht München eine weitere Unterlassungsverfügung gegen Disney erlassen habe. Dabei geht es um die Nutzung von HEVC-Kompressionstechnologie, einem Verfahren zur effizienten Datenreduktion bei Videostreams. Gegen das Urteil kann Disney vorgehen. Nach Angaben von InterDigital ist es bereits die fünfte gerichtliche Untersagung wegen der Nutzung geschützter Technologien, darunter Entwicklungen zu HDR, zur Überlagerung von Videostreams sowie zu HEVC- und AVC-Kompressionsverfahren.

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Verbraucherschützer sehen Anspruch auf Minderung

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen entsprach das zwischenzeitliche Angebot von Disney+ nicht den Erwartungen, die Kunden an ein Premium-Abonnement stellen dürfen. Fehlen zugesicherte oder übliche Qualitätsmerkmale, liege ein Sachmangel vor. Der Umstand, dass die Einschränkungen aus einem Patentverfahren resultieren, spiele für Abonnenten keine Rolle. Vertraglich verantwortlich sei ausschließlich Disney+.

Kunden könnten deshalb für den Zeitraum reduzierter Bildqualität eine Herabsetzung des Abonnementpreises verlangen und anteilig bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Darüber hinaus mahnten die Verbraucherschützer den Anbieter wegen eines weiteren Punktes ab. Das Premium-Abo werde mit dem Hinweis „Unterstützt Dolby Atmos“ beworben. Nach Auffassung der Experten werde jedoch nicht ausreichend deutlich gemacht, dass diese Audioqualität bei zahlreichen Tonspuren (noch) nicht verfügbar sei.

Unklar ist, wie Disney auf die aktuelle Empfehlung der Verbraucherschützer reagiert, die Kunden dazu auffordern, Geld vom Anbieter zurückzufordern. TECHBOOK hat diesbezüglich bei Disney+ nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.

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Streit mit InterDigital setzt Disney zu

Einigen Lesern dürfte der Name InterDigital bekannt vorkommen. Das liegt daran, dass der Konzern bereits häufiger an verschiedenen Patentstreitigkeiten beteiligt war. InterDigital ist ein 1972 gegründetes Forschungs- und Entwicklungsunternehmen mit Sitz in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware. Es entwickelt nach eigenen Angaben grundlegende Technologien in den Bereichen drahtlose Kommunikation, Videotechnik und künstliche Intelligenz und lizenziert diese weltweit an Hersteller von Unterhaltungselektronik, Mobilfunkgeräten sowie an Anbieter cloudbasierter Dienste wie Streaming-Plattformen.

Neben dem aktuellen Konflikt mit Disney um Patente zu HDR-Technologie, zur dynamischen Überlagerung von Videostreams sowie zu HEVC- und AVC-Kompressionsverfahren war InterDigital auch in Patentstreitigkeiten mit Smartphone-Herstellern verwickelt. Dazu zählen Auseinandersetzungen mit Motorola sowie mit den chinesischen Anbietern Oppo und OnePlus. In diesen Verfahren ging es ebenfalls um die Nutzung standardrelevanter Mobilfunk- und Videotechnologien, für die InterDigital Lizenzgebühren verlangt.

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