7. September 2026, 13:21 Uhr |
Lesezeit: 2 Minuten
Wer Inhalte von Disney+ per Smartphone auf den Fernseher übertragen möchte, stößt in Deutschland inzwischen auf die nächste Einschränkung. Der Streaming-Dienst hat die Unterstützung für Google Cast abgeschaltet. Damit entfällt eine Funktion, die viele Nutzer regelmäßig verwenden, um Filme und Serien auf einem größeren Bildschirm anzusehen.
Hinter dem Wegfall steckt diesmal keine technische Störung. Stattdessen geht es um einen bereits länger andauernden Patentstreit. Die Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) kam am 2. September 2026 zu dem Schluss, dass Disney+ eine geschützte Technik von InterDigital nutzt und damit ein Patent verletzt.
Urteil bringt weitere Einschränkungen
Durch das Urteil darf Disney die betroffene Technik in Deutschland und den Niederlanden nicht mehr einsetzen. Für den US-Konzern ist es bereits die achte Niederlage in diesem Konflikt.
Nach Angaben von InterDigital wurden zuvor schon sieben Unterlassungsverfügungen gegen Disney erwirkt. Diese betreffen Verfahren in Brasilien, Deutschland sowie vor dem UPC.
Disney+ musste bereits mehrere Funktionen streichen
Die Folgen des Rechtsstreits bekommen Kunden in Deutschland schon seit Ende 2025 zu spüren. Seit mindestens Anfang Dezember fehlen Dolby Vision und HDR10+, die auf kompatiblen Fernsehern höhere Kontraste und kräftigere Farben ermöglichen. Anfang 2026 entfernte Disney außerdem die Unterstützung für 3D-Filme. Ende Februar verschwand darüber hinaus vorübergehend HDR10, die Funktion war jedoch bereits einen Tag später wieder verfügbar.
Im März brachte Disney Dolby Vision und 3D in einigen europäischen Ländern zurück. Deutschland gehörte allerdings nicht dazu. Im Juli folgte die nächste Einschränkung: Zeitweise standen auch 4K und HDR hierzulande nicht mehr zur Verfügung.
Auch 4K bleibt Teil des Patentstreits
Anfang August kehrte die 4K-Auflösung zumindest auf ausgewählten Geräten zurück. Für die Wiedergabe verwendet Disney seitdem den Videocodec VP9, also ein anderes Verfahren zur Videokomprimierung. HDR bleibt dagegen weiterhin nicht verfügbar.
Allerdings könnte auch dieser Schritt neue Probleme mit sich bringen. InterDigital sieht nach eigener Darstellung ebenfalls in VP9 eine Verletzung eigener Patente. Deshalb wurde der Rechtsstreit vor dem UPC inzwischen auch auf diese Technik ausgeweitet.
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