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Sammelklage geht weiter

EuGH-Urteil stärkt Rechte von Vodafone-Kunden

Ein Urteil des EuGH gegen Vodafone stärkt die Kundenrechte
Ein Urteil des EuGH gegen Vodafone stärkt die Kundenrechte Foto: Vodafone

13. September 2026, 12:32 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof hat eine wichtige Entscheidung für Verbraucher getroffen. Im Streit um Vertragsänderungen bei Vodafone stellten die Richter klar, dass Telekommunikationsanbieter nach EU-Recht nicht automatisch berechtigt sind, laufende Verträge einseitig anzupassen.

Gericht stellt Verbraucher in den Mittelpunkt

Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Vodafone. Die Verbraucherschützer kritisieren eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die Vertragsänderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden ermöglichen soll. Vodafone verweist dagegen auf Regelungen im deutschen Telekommunikationsgesetz.

Weil diese Vorschriften auf europäischem Recht beruhen, legte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter kamen nun zu dem Schluss, dass die zugrunde liegende EU-Richtlinie zwar die Rechte von Kunden nach Vertragsänderungen regelt, Anbietern jedoch keine allgemeine Erlaubnis für einseitige Änderungen laufender Verträge erteilt. Nach Auffassung des Gerichts dient die Richtlinie in erster Linie dem Schutz der Endnutzer.

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Auswirkungen auf die Vodafone-Sammelklage

Die Entscheidung dürfte auch für eine laufende Sammelklage von großer Bedeutung sein. Mehr als 100.000 Verbraucher gehen derzeit gegen eine Preiserhöhung für Festnetz-Internetanschlüsse vor, die Vodafone im Jahr 2023 bei bestehenden Verträgen vorgenommen hatte.

Nach Angaben des Unternehmens waren damals rund zehn Millionen Verträge betroffen. Noch heute nutzen etwa 2,5 Millionen Breitbandkunden entsprechende Altverträge. Das Oberlandesgericht Hamm, das über die Sammelklage entscheidet, hatte das Verfahren bis zur Klärung der Rechtsfragen durch den EuGH ausgesetzt. Das Urteil aus Luxemburg liefert nun wichtige Vorgaben für die weitere juristische Bewertung des Falls.

Urteil ist noch nicht das letzte Wort

Der vzbv sieht sich durch die Entscheidung bestätigt. Aus Sicht der Verbraucherschützer unterstreicht das Urteil, dass Anbieter laufende Verträge nicht beliebig anpassen dürfen. Vodafone kündigte an, die Entscheidung und ihre möglichen Konsequenzen zunächst zu analysieren.

Trotz der klaren Aussagen aus Luxemburg ist der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen. Die konkrete Bewertung der strittigen Vertragsklauseln und der Preiserhöhungen liegt weiterhin bei den deutschen Gerichten. Diese müssen bei ihren Entscheidungen allerdings die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen. Für Verbraucher stärkt das Urteil schon jetzt die Position in Auseinandersetzungen um nachträgliche Vertragsänderungen und Preisanpassungen.

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