So können Facebook-Nutzer noch Schadensersatz fordern
Gleich zwei Sammelklagen setzen den Facebook-Konzern Meta unter Druck. Foto: TECHBOOK
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Rainer Schuldt
13. Juli 2026, 17:50 Uhr |
Lesezeit: 2 Minuten
Gleich zwei Sammelklagen setzen den Facebook-Konzern Meta unter Druck. Betroffene aus Deutschland können sich den Verfahren derzeit noch anschließen – und sich damit mögliche Entschädigungsansprüche sichern.
Sammelklage nach Millionen-Datenleck läuft weiter
Auslöser der ersten Sammelklage ist das große Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021. Damals wurden persönliche Informationen von rund 530 Millionen Facebook-Konten veröffentlicht. Auch Millionen Nutzer in Deutschland waren betroffen. Die Daten – darunter Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Wohnorte – stammen aus den Jahren 2018 und 2019 und wurden mithilfe von sogenanntem Scraping automatisiert aus öffentlich zugänglichen Profilen gesammelt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb eine Sammelklage gegen Meta eingereicht. Das Verfahren wird vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg geführt. Betroffene können sich weiterhin anschließen und damit mögliche Ansprüche auf Schadensersatz sichern.
Eintragung ins Klageregister ist weiterhin möglich
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, ist eine Anmeldung zur Sammelklage derzeit noch möglich. Hintergrund ist, dass das Hanseatische Oberlandesgericht das Verfahren ausgesetzt und mehrere Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt hat. Bis zu einer Entscheidung aus Luxemburg ruht das Verfahren.
Die Aussetzung hat jedoch keinen Einfluss auf die Anmeldung. Betroffene können sich weiterhin in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass zwischen 2018 und 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer bestand. Mit der Eintragung sichern sich Betroffene ihre möglichen Ansprüche, bis das Verfahren fortgesetzt wird.
Auch wegen Tracking-Technik läuft ein weiteres Verfahren
Meta muss sich zudem wegen seiner Tracking-Technologie vor Gericht verantworten. Über sogenannte Meta-Pixel und weitere Tracking-Tools sollen Nutzungsdaten von zahlreichen Webseiten und Apps an den Konzern übermittelt worden sein – möglicherweise sogar dann, wenn Nutzer ausgeloggt waren oder personalisierte Werbung deaktiviert hatten. Das Oberlandesgericht München stufte dieses Vorgehen im Dezember 2025 als rechtswidrig ein und hielt je nach Einzelfall Schadensersatz zwischen 250 und 700 Euro für möglich.
Auch in diesem Fall gibt es inzwischen eine Sammelklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins, an der sich Verbraucher aus Deutschland beteiligen können. Die Anmeldung ist entweder über den Verein oder über das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz möglich. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen.
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