10. April 2026, 18:58 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ein massiver Vorfall sorgt weiterhin für Aufmerksamkeit: Bereits im Jahr 2021 wurden persönliche Daten von rund 530 Millionen Facebook-Konten öffentlich zugänglich gemacht. Auch Nutzer in Deutschland sind in großer Zahl betroffen. Die veröffentlichten Informationen stammen aus den Jahren 2018 und 2019. Dazu zählen unter anderem Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Wohnorte.
Die Daten wurden durch sogenanntes Scraping automatisiert gesammelt. Seitdem nutzen Kriminelle diese Informationen für verschiedene Betrugsmaschen. Dazu gehören vor allem Phishing-Angriffe und Identitätsdiebstahl. Für Betroffene kann das ernsthafte Folgen haben.
Gericht prüft möglichen Vergleich mit Meta
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat wegen des Datenlecks Klage gegen Meta eingereicht. Aktuell wird der Fall vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Die letzte Sitzung fand Ende März 2026 statt.
Das Gericht hat inzwischen einen Vergleich vorgeschlagen. Beide Seiten prüfen diesen Vorschlag derzeit. Für Betroffene könnte das finanzielle Entschädigungen bedeuten. Vorgesehen sind 100 Euro pauschal. Wer sensiblere Daten betroffen sieht, kann bis zu 600 Euro erhalten. Ein konkreter Schaden muss dafür nicht nachgewiesen werden.
Teilnahme an Sammelklage nur noch kurz möglich
Wer sich der Sammelklage anschließen will, sollte schnell handeln. Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Eine wichtige Voraussetzung ist, ein Facebook-Profil aus den Jahren 2018 oder 2019 mit einer hinterlegten Telefonnummer.
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Wichtig zu wissen: Sollte es zu einem Vergleich kommen, kann die Frist zur Anmeldung kurzfristig enden. Nur wer sich rechtzeitig einträgt, sichert sich mögliche Ansprüche und profitiert von einer Einigung.