17. April 2026, 16:28 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Trotz des umfangreichen Angebotes kann es verschiedene Gründe haben, ein Streaming-Abo zu kündigen. In dem Fall sollte es dann möglichst einfach sein, den Vorgang in die Wege zu leiten. Trotzdem kann es mitunter unerwartet kompliziert werden – etwa bei Netflix. Laut einer Klausel kamen Kunden nicht so leicht aus ihrem Vertrag, wenn sie etwa durch Gutscheine bei Netflix noch Guthaben übrig hatten. Doch damit soll nun Schluss sein.
Schluss mit Netflix-Regel zu Guthaben
Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, nachdem das Klageverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Netflix in die Revision ging. Laut einer Pressemitteilung der Verbraucherschützer erklärte der BGH die Klausel damit für unwirksam.
Dazu heißt es in einem Statement:
„Der Bundesgerichtshof hat heute für Verbraucher:innen ein sehr erfreuliches Urteil gefällt und der Einschränkung des Kündigungsrechts durch Netflix Einhalt geboten. Wenn Netflix Geschenkkarten und Gutscheine vertreibt, dann nur zu den geltenden Verbraucherrechten. Verbraucher:innen im Vertrag festzuhalten, bis das Guthaben der Geschenkkarte oder des Gutscheins aufgebraucht ist, war rechtswidrig.“
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands
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Netflix verstieß gegen Vorschriften
Konkret ist die Netflix Services Germany GmbH davon betroffen. Ursprünglich sah eine Vorgabe zu Geschenkkarten und Gutscheinen vor, dass eine Kündigung nur dann wirksam werde, wenn das Netflix-Guthaben vollständig aufgebraucht worden sei. Die Verbraucherzentrale sah darin eine „unangemessene Benachteiligung“.
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Denn im Einzelfall könnte die Regelung dazu führen, dass ein Kunde erst 39 Monate nach Kündigungseingang aus dem Vertrag kommt, je nach Höhe des Guthabens. Auch gebe es keine Möglichkeit, das Abo zu pausieren. Insofern sah man darin eine klare Abweichung von geltenden Kündigungsvorschriften. Wer also trotz aktivem Netflix-Guthaben das Abo kündigen möchte, solle dies ohne Weiteres erledigen können, ohne länger im Vertrag bleiben zu müssen.
Was passiert mit dem Guthaben?
Nach Ansicht der Verbraucherschützer dürfe das Guthaben auch nicht bei einer Kündigung verfallen. Ob das bedeutet, dass es direkt an den Kunden ausbezahlt werden sollte, geht hieraus nicht ausdrücklich hervor, ist aber denkbar. TECHBOOK hat beim vzbv um eine genauere Erläuterung gebeten und folgende Antwort erhalten:
„Leider ist die Frage der Rückerstattung nicht pauschal zu beantworten.
Denn die Netflix-Gutscheine werden in der Regel bei Drittanbietern gekauft und sind nur für den Einsatz bei Netflix zur Nutzung des Streamingdienstes vorgesehen. Rückerstattungsansprüche müssten daher im Einzelfall geprüft werden.
Jedenfalls darf unseres Erachtens das Guthaben aber keinesfalls verfallen.Der BGH hat in seiner gestrigen Entscheidung die Klausel als unangemessen angesehen, weil Verbraucher:innen nicht die Möglichkeit hätten, die Zahlungspflicht zu beenden und die Mitgliedschaft unter Verwendung des verbliebenen Guthabens später zu reaktiveren. Es bleibt insoweit abzuwarten, wie Netflix die Gutscheinbedingungen zukünftig gestalten wird.“
Verbraucherzentrale Bundesverband