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Musik-Streaming

Preisklausel unwirksam! Muss Spotify jetzt seine Preise senken?

Spotify Logo auf Smartphone mit Kopfhörern auf Tastatur wegen Preiserhöhung
Spotify hat den Streit wegen seiner Preisklausel vorerst verloren. Foto: Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

14.09.2022, 13:49 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Gegen eine Klausel zu Preiserhöhungen bei Spotify hat der Verbraucherschutz geklagt – und Recht bekommen. Wie geht es nun weiter?

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In Verträgen des Musik-Streaming-Dienstes Spotify gibt es eine bestimmte Klausel, die das Landgericht Berlin nun für unzulässig erklärt hat. In der entsprechenden Klausel geht es speziell um das Thema Preiserhöhungen. Die aktuelle Formulierung von Spotify habe keinen Bestand, weil sie zu nutzerunfreundlich sei. So begründet das Landgericht seine Entscheidung.

Klausel zur Preiserhöhung bei Spotify ungültig

Die Preise steigen aktuell in fast allen Bereichen und Streaming ist da keine Ausnahme. Unlängst wurden etwa die Abo-Kosten bei Amazon und Disney+ erhöht. Auch über eine Preiserhöhung bei Spotify wird schon länger spekuliert. In anderen Ländern wie Österreich ist der Dienst bereits teurer.

Gegen viele Preiserhöhungen kann man aktuell nicht viel tun. Inflation, nach wie vor gestörte Lieferketten und natürlich die Energiepreise machen die Produktion und damit das Endprodukt teurer. Gegen die entsprechende Klausel, auf die sich Spotify bei der Verteuerung beruft, hat die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (VZBV) nun aber geklagt. Und das Landgericht Berlin hat den Verbraucherschützern recht gegeben.

Das schwedische Unternehmen Spotify formuliert es in seinen Verträgen nämlich so, dass es die Preise anheben darf, wenn die Gesamtkosten generell gestiegen sind. Das sei nun der Fall. So weit, so gut – so argumentieren tatsächlich viele Anbieter. Der Grund für das Urteil ist aber, dass Spotify sich nur auf Preiserhöhungen bezieht, im Gegenzug aber nicht auf eventuelle Preissenkungen.

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Auch Kostensenkungen müssen in die Klausel

Zumindest laut Vertrag sind günstigere Preise dementsprechend überhaupt nicht vorgesehen. Das Gericht argumentiert daher, dass Nutzer unrechtmäßig benachteiligt werden. Spotify auf der anderen Seite rechtfertigt sich damit, dass die Kosten im Streaming-Bereich ohnehin nur steigen und nicht sinken. Dem widersprechen sowohl Verbraucherschützer als auch das Gericht. Spotify hänge, genauso wie viele andere Unternehmen, von Kostenfaktoren ab, die durchaus in der Zukunft wieder sinken könnten. Sollte das der Fall sein, müsse das vom Streaming-Dienst auch in den Abo-Kosten abgebildet werden. Außerdem stellte das Landgericht Berlin klar, dass das Recht der Kunden auf Kündigung diese Benachteiligung nicht auffängt.

Wie es nun genau weitergeht, ist noch unklar. Vorerst will Spotify in Berufung gehen. Dass die Entscheidung einen Effekt auf die aktuellen Preise hat, gilt als unwahrscheinlich. Sollte das Unternehmen aber am Ende gezwungen sein, die entsprechende Klausel anzupassen, könnte das Urteil künftig durchaus Auswirkungen haben.

Klagen wie diese wegen der Spotify-Preiserhöhung sind tatsächlich keine Seltenheit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt etwa parallel auch vor dem Landgericht München wegen der umstrittenen Preiserhöhung von DAZN. Eine ähnliche Klausel sorgte außerdem im Dezember für ein entsprechendes Urteil gegen Streaming-Riese Netflix.

Themen Recht Spotify
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