9. Februar 2026, 18:12 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Pakete beim Nachbarn abzugeben, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist, bleibt zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit eine Klage von Verbraucherschützern gegen DHL abgewiesen. Nach Auffassung der Richter verstößt die Praxis nicht gegen geltendes Recht.
Hintergrund des Verfahrens war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der Verband wollte gerichtlich klären lassen, ob DHL Pakete ohne ausdrückliche Zustimmung der Empfänger bei Nachbarn abgeben darf. Das Oberlandesgericht Hamm verneinte einen Verstoß gegen geltendes Recht und bestätigte die entsprechende Regelung in den Geschäftsbedingungen des Paketdienstes.
Gericht sieht keine Benachteiligung
Das Oberlandesgericht Hamm kam zu dem Schluss, dass die DHL-AGB den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen. Demnach darf der Zusteller ein Paket auch an andere Hausbewohner oder Personen aus der Nachbarschaft übergeben, wenn der eigentliche Empfänger nicht erreichbar ist. Voraussetzung sei, dass nach den Umständen davon ausgegangen werden könne, dass diese Personen zur Annahme berechtigt sind.
Nach Ansicht des 13. Zivilsenats stellt diese Formulierung keine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern dar. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen Transparenz- oder Fairnessregeln.
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Was kann ich tun, wenn mein Nachbar sein Paket nicht abholt?
Verbraucherschützer kritisieren unklare Regeln
Der vzbv hatte insbesondere bemängelt, dass DHL nicht eindeutig definiert, wer als Nachbar gilt. Aus Sicht des Verbands lässt diese Unklarheit zu viel Spielraum bei der Zustellung. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kritisierte, dass nicht klar sei, ob auch entfernte oder unbekannte Personen als Nachbarn infrage kommen könnten.
Grundsätzlich stellt der Verband die Ersatzzustellung nicht infrage. Aus seiner Sicht müssten Kunden jedoch klar erkennen können, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket bei anderen Personen abgegeben wird. Diese Transparenz fehle in den aktuellen DHL-Regeln.
Was Empfänger beachten sollten
In der Praxis informiert DHL Empfänger in der Regel darüber, wenn ein Paket beim Nachbarn abgegeben wurde – entweder per Benachrichtigungskarte im Briefkasten oder über das Online-Kundenkonto. Wer die Ersatzzustellung nicht wünscht, kann sie dort deaktivieren. Standardmäßig ist die Abgabe in der Nachbarschaft erlaubt.
Die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils liegt bislang noch nicht vor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen I-13 UKl 9/25. Eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ist möglich, da das Oberlandesgericht die Revision zugelassen hat.