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PIN oder Unterschrift bei Kartenzahlung – wann wird was verlangt?

Ob man seine Zahlung mit PIN oder Unterschrift verifizieren muss, hat klare Regeln
Ob man seine Kartenzahlung mit PIN oder Unterschrift verifizieren muss, hat klare Regeln Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
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, Madlen Schäfer

05.05.2024, 14:08 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer mit der Girokarte, häufig auch als EC-Karte bezeichnet, zahlt, kennt das: An jeder Kasse kann der Prozess etwas anders sein. Mal möchte der Verkäufer die PIN, mal eine Unterschrift. Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum das so ist? TECHBOOK verrät es Ihnen.

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Es wirkt wie ein undurchschaubares Konzept: Wer im Geschäft mit Karte bezahlt, gibt mal die PIN in das Kartenlesegerät ein, mal müssen Käufer den Kassenbeleg unterschreiben. Sogar im selben Geschäft kann sich das Prozedere ändern. Hintergrund dieser sich ändernden Verifikationen bei der Kartenzahlung sind die unterschiedlichen Abrechnungssysteme, die auch dem Schutz der Händler dienen.

Bestätigung per Unterschrift

Es kommt nicht häufig vor, aber manchmal müssen Kunden die Bezahlung ihres Einkaufes mit ihrer Unterschrift bestätigen. Mit ihr erteilen sie dem Händler bzw. dem Geschäft eine Einzugsermächtigung über die quittierte Summe von ihrem Konto. Der Verkäufer bekommt das Geld somit nicht sofort, was unter Umständen problematisch sein kann. Denn er hat keinen Nachweis darüber, dass das Konto des Kunden gedeckt ist und er den Kaufpreis entrichten kann. Dementsprechend hoch ist das Risiko für den Händler, die Zahlung nicht zu erhalten. Außerdem hat der Kunde hierbei immer noch die Möglichkeit, den geforderten Einkaufpreis zurückbuchen zu lassen.

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Die PIN-Eingabe bei der Kartenzahlung

Deutlich mehr Sicherheit bietet Händlern die Eingabe der PIN bei der Kartenzahlung. Zum einen, da Unterschriften gefälscht werden können. Zum anderen, da dieser Methode ein anderes Abrechnungssystem zugrunde liegt. Kunden, die beim Bezahlen mit der Girokarte ihre PIN eingeben müssen, belasten ihr Konto mit dem Kaufpreis sofort. Für die Händler ist dieses Verfahren sicherer, da er durch die Eingabe der Geheimzahl des Kunden eine direkte Zahlungsgarantie hat. Schiebt der Kunde seine Karte in das Lesegerät und gibt die PIN ein, wird sofort eine Überprüfung über den Server der Bank durchgeführt. Der Verkäufer erfährt somit umgehend, ob das Konto des Kunden über diesen zu zahlenden Betrag gedeckt ist.

So hoch dieser Vorteil für Händler auch wiegt, er hat auch seine Nachteile. Denn die PIN-Eingabe und die damit verbundene Konto-Prüfung sind nicht umsonst. Händler müssen für diese Zahlungsvariante mit der Girokarte eine Gebühr in Höhe von 0,2 Prozent des Kaufpreises an die jeweilige Bank zahlen.

Händler setzen auf wechselnde Abfrage bei Kartenzahlung

Die Geschäfte setzen daher häufig auf eine wechselnde Abfrage von Unterschrift und PIN. In vielen Läden entscheidet ein zufälliges System darüber, auf welche Art Käufer die Bezahlung ihres Einkaufes verifizieren müssen. Die Händler haben so mehr Sicherheit, ihr Geld auch zu bekommen und können gleichzeitig sparen, indem die Prüfung des Kontos nicht bei jeder Kartenzahlung durchgeführt wird.

In einigen Geschäften entscheidet aber auch der Verkäufer darüber, ob der Kunde entweder seine PIN eingeben oder den Kassenbeleg unterschreiben muss. Die Entscheidung darüber kann beispielsweise von der Kaufsumme abhängig sein oder auf Vertrauensbasis getroffen werden.

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Kontaktlos mit Girokarte oder Handy bezahlen

In vielen Fällen muss die Girokarte gar nicht mehr in das Kartenlesegerät geschoben werden. Es reicht, die Karte an das Terminal zu halten. Statt den Chip der Karte auszulesen, werden die Daten über NFC (Near-Field Communication) übertragen. Ob eine Girokarte NFC-fähig ist, lässt sich leicht an dem aufgedruckten Funksymbol erkennen. Auch bei der kontaktlosen Kartenzahlung müssen Nutzer ab und zu eine PIN eingeben, oder den Einkauf per Unterschrift quittieren. Diese Verifikation wird in der Regel ab einem Einkaufswert ab 25 Euro verlangt, sie kann aber auch zu Sicherheitszwecken ab einer bestimmten Anzahl an Bezahlvorgängen notwendig sein. In Corona-Zeiten haben einige Anbieter die Grenze sogar noch höher gesetzt, um das Zahlen wirklich kontaktlos zu machen.

Immer populärer wird derweil eine ähnliche Bezahlmethode – das kontaktlose Bezahlen via Apple Pay, Google Pay oder einer anderen, Bank-internen Lösung. Auch sie funktionieren auf Basis von NFC .

In den Apps hinterlegen Nutzer jeweils eine Kredit- oder Debit- oder Girokarte einer kompatiblen Bank. Beim Bezahlen müssen sie dann statt der Karte ihr Smartphones oder ihre NFC-fähige Smartwatch an das jeweilige Terminal im Kassenbereich halten. Die Daten der Karte werden verschlüsselt von der Bank zum Händler übertragen, was ein Vorteil dieser Zahlart ist. Je nach Höhe der zu zahlenden Summe ist die Verifizierung mittels Smartphone-PIN, Fingerabdruck oder Face ID notwendig. Dies ist meist bei Beträgen ab 25 Euro der Fall.

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