Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
News Recht Alle Themen
Neuer Beschluss

Kommen Kassenbons bald nur noch digital?

Eine Person sitzt an einem Tisch und hält ein Smartphone sowie mehrere Papierbelege in den Händen. Auf dem Tisch liegen weitere Dokumente und links im Vordergrund ist ein aufgeklappter Laptop zu sehen. Der Hintergrund ist unscharf.
Die Bundesregierung plant neue Kassenvorschriften mit digitalen Belegen und strengeren Vorgaben für Betriebe Foto: Getty Images
Przemyslaw Szymanski

24. September 2026, 15:31 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Der klassische Kassenbon aus Papier könnte schon bald deutlich seltener werden. Die Bundesregierung hat eine Reform des Kassengesetzes beschlossen. Vorgesehen ist, dass Händler mit elektronischen Kassensystemen ab 2028 Belege grundsätzlich digital bereitstellen. Kunden sollen den Nachweis über ihren Einkauf dann beispielsweise per QR-Code auf dem Smartphone abrufen oder per E-Mail erhalten können. Wer weiterhin einen Ausdruck möchte, soll diesen auf Wunsch bekommen.

Digitale Belege sollen zum Standard werden

Mit der geplanten Neuregelung entfällt die bisherige Pflicht, bei jedem Einkauf automatisch einen Papierbon auszugeben. Stattdessen sollen digitale Belege zum Regelfall werden. Kunden müssen den Kassenbon allerdings nicht abrufen oder speichern. Die Entscheidung darüber bleibt freiwillig.

Das Bundesfinanzministerium verspricht sich durch die Umstellung weniger bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verbraucher. Die Regelung ist Teil eines umfassenderen Pakets zur Modernisierung des Kassensystems.

Mehr zum Thema

Elektronische Kassen werden für viele Betriebe Pflicht

Neben dem digitalen Bon sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen vor. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab 2028 grundsätzlich ein elektronisches Kassensystem verwenden müssen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind derzeit noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz. Dort werden Einnahmen teilweise nur handschriftlich oder gar nicht dokumentiert.

Die geplanten Systeme arbeiten mit einer zertifizierten Sicherheitstechnik. Dadurch soll nachvollziehbar bleiben, welche Umsätze an der Kasse erfasst wurden. Manipulationen an bereits gespeicherten Beträgen sollen so leichter erkannt werden können.

Von der Kassenpflicht ausgenommen bleiben laut Bundesfinanzministerium Betriebe mit weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr. Zudem kann das Ministerium weitere Ausnahmen per Verordnung festlegen. Als Beispiele nennt die Bundesregierung Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern sowie die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe.

Staat plant härteres Vorgehen gegen Manipulationen

Auch bei Verstößen sind neue Maßnahmen vorgesehen. Wer den vorgeschriebenen digitalen Beleg nicht bereitstellt, soll künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Auch interessant: Media Markt plant große Änderung beim Bezahlen

Darüber hinaus plant die Bundesregierung einen neuen Straftatbestand für den Einsatz und Vertrieb von Manipulationssoftware. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte dazu: „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“

Endgültig beschlossen sind die neuen Vorschriften allerdings noch nicht. Nach dem Kabinett müssen sich nun Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Regelungen noch ändern. Erst danach steht fest, welche Vorgaben tatsächlich ab 2028 gelten.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.