24. September 2026, 15:31 Uhr |
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Der klassische Kassenbon aus Papier könnte schon bald deutlich seltener werden. Die Bundesregierung hat eine Reform des Kassengesetzes beschlossen. Vorgesehen ist, dass Händler mit elektronischen Kassensystemen ab 2028 Belege grundsätzlich digital bereitstellen. Kunden sollen den Nachweis über ihren Einkauf dann beispielsweise per QR-Code auf dem Smartphone abrufen oder per E-Mail erhalten können. Wer weiterhin einen Ausdruck möchte, soll diesen auf Wunsch bekommen.
Digitale Belege sollen zum Standard werden
Mit der geplanten Neuregelung entfällt die bisherige Pflicht, bei jedem Einkauf automatisch einen Papierbon auszugeben. Stattdessen sollen digitale Belege zum Regelfall werden. Kunden müssen den Kassenbon allerdings nicht abrufen oder speichern. Die Entscheidung darüber bleibt freiwillig.
Das Bundesfinanzministerium verspricht sich durch die Umstellung weniger bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verbraucher. Die Regelung ist Teil eines umfassenderen Pakets zur Modernisierung des Kassensystems.
Elektronische Kassen werden für viele Betriebe Pflicht
Neben dem digitalen Bon sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen vor. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab 2028 grundsätzlich ein elektronisches Kassensystem verwenden müssen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind derzeit noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz. Dort werden Einnahmen teilweise nur handschriftlich oder gar nicht dokumentiert.
Die geplanten Systeme arbeiten mit einer zertifizierten Sicherheitstechnik. Dadurch soll nachvollziehbar bleiben, welche Umsätze an der Kasse erfasst wurden. Manipulationen an bereits gespeicherten Beträgen sollen so leichter erkannt werden können.
Von der Kassenpflicht ausgenommen bleiben laut Bundesfinanzministerium Betriebe mit weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr. Zudem kann das Ministerium weitere Ausnahmen per Verordnung festlegen. Als Beispiele nennt die Bundesregierung Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern sowie die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe.
Staat plant härteres Vorgehen gegen Manipulationen
Auch bei Verstößen sind neue Maßnahmen vorgesehen. Wer den vorgeschriebenen digitalen Beleg nicht bereitstellt, soll künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung einen neuen Straftatbestand für den Einsatz und Vertrieb von Manipulationssoftware. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte dazu: „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“
Endgültig beschlossen sind die neuen Vorschriften allerdings noch nicht. Nach dem Kabinett müssen sich nun Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Regelungen noch ändern. Erst danach steht fest, welche Vorgaben tatsächlich ab 2028 gelten.
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