Die Bundesregierung hat mehrere Änderungen bei Personalausweis und Reisepass auf den Weg gebracht. Geplant sind demnach nicht nur digitale Ausweise auf dem Smartphone, sondern insbesondere auch Erleichterungen für ältere Menschen und beim Wohnungswechsel.
Smartphone soll künftig als Ausweis dienen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einführung der sogenannten EUDI-Wallet vorbereitet. Dabei handelt es sich um eine digitale Brieftasche, mit der Bürger ihren Personalausweis künftig auch auf dem Smartphone nutzen können. Perspektivisch sollen zusätzlich weitere Dokumente wie der Führerschein digital eingebunden werden. Die Einführung in Deutschland ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Ganz freiwillig kommt die digitale Lösung für Deutschland allerdings nicht. Sie beruht vielmehr auf einer EU-Vorgabe, nach der alle Mitgliedstaaten eine digitale Identitätslösung bereitstellen müssen. Bürger sollen sich dadurch sowohl im Internet als auch später bei Vor-Ort-Terminen ausweisen können. Vorgesehen ist die Nutzung unter anderem bei Kontoeröffnungen, Vertragsabschlüssen, Altersnachweisen oder Fahrzeuganmietungen. Nach den Plänen der Bundesregierung werden dabei jeweils nur jene Angaben freigegeben, die für den jeweiligen Vorgang tatsächlich benötigt werden. Beim Online-Kauf von Alkohol soll beispielsweise lediglich bestätigt werden, dass die erforderliche Altersgrenze erreicht wurde.
Die digitale Brieftasche bleibt freiwillig. Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums arbeiten bereits zahlreiche Unternehmen an Anwendungen für den Alltag. Die App soll mit Sicherheitsmechanismen wie PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung geschützt sein. Geht das Smartphone verloren, soll die digitale Identität gesperrt werden können.
Dauerhafte Nutzung des Personalausweises ab 70 Jahren
Eine weitere Änderung betrifft ältere Menschen. Wer bei der Beantragung seines aktuellen Personalausweises mindestens 70 Jahre alt war, soll das Dokument künftig auch nach Ablauf der regulären Gültigkeit weiterverwenden dürfen. Die bislang notwendige Neubeantragung nach zehn Jahren würde damit entfallen. Die Bundesregierung begründet den Schritt unter anderem mit dem geringeren Bedarf an neuen Ausweisen im höheren Alter sowie mit der Entlastung von Bürgern und Behörden. Schätzungen zufolge könnten dadurch jährlich rund 285.000 neue Anträge wegfallen.
Allerdings sind Einschränkungen vorgesehen. Abgelaufene Ausweise sollen sich nicht mehr für die Online-Ausweisfunktion nutzen lassen. Zudem könnten technische Sicherheitsmerkmale und die Verwendbarkeit innerhalb der Europäischen Union nicht dauerhaft gewährleistet werden. Für Reisen innerhalb der EU wird deshalb weiterhin ein gültiges Dokument empfohlen.
Auch beim Reisepass soll es Vereinfachungen geben. Derzeit müssen Bürger nach einem Umzug den im Pass eingetragenen Wohnort ändern lassen. Diese Verpflichtung soll künftig entfallen. Der bisherige Wohnort könnte dann unverändert im Dokument stehenbleiben. Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten dadurch rund 1,2 Millionen Ummeldungen pro Jahr vermieden werden. Für Bürger würde sich daraus eine Zeitersparnis von mehr als 20.000 Stunden jährlich ergeben.
Bevor die Neuregelungen in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat den Gesetzen noch zustimmen. Anschließend ist eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erforderlich. Mit einem Inkrafttreten rechnet man in der zweiten Jahreshälfte 2026.
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.