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Warnung vom Ministerium

Achtung Betrug! Diesen Brief vom Finanzministerium sofort wegwerfen

Ältere Frau sitzt auf einer Couch und schaut gestresst auf eine Handvoll Briefe vor sich.
Das Bundesfinanzministerium warnt vor gefälschten Schreiben, die Empfänger zu einer Zahlung von 550 Euro bewegen sollen Foto: Getty Images
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Sandra Bültermann

11. Juni 2026, 10:52 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesfinanzministerium warnt derzeit vor einer neuen Betrugsmasche, die per Brief verbreitet wird. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick offiziell und setzen Empfänger unter Druck. Gefordert wird eine Zahlung von mehreren Hundert Euro, angeblich um eine Sperrung des Bankkontos aufzuheben. Wer einen solchen Brief erhält, sollte die Forderung keinesfalls erfüllen.

Gefälschter Brief wirkt täuschend echt

Im Mittelpunkt der aktuellen Warnung steht ein Schreiben mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“ (auf Deutsch etwa: „Offizielle Aufforderung zur endgültigen steuerlichen Freigabe mit Zusicherung der Aufhebung einer Sperre“). Der Brief ist in einem offiziellen Stil formuliert und trägt das Logo des Bundesministeriums der Finanzen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Forderung von einer staatlichen Stelle stammt.

Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Fälschung. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen verfolgen die Täter das Ziel, Empfänger zu einer Zahlung von 550 Euro zu bewegen. Mit dem Geld soll angeblich eine Sperre des Bankkontos aufgehoben werden. Das Ministerium stellt klar, dass diese Schreiben nicht von ihm stammen.

Weitere Betrugsversuche im Umlauf

Neben den gefälschten Briefen weist das Ministerium auf weitere aktuelle Betrugsversuche hin. Dazu gehören Werbenachrichten, in denen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angeblich Anlagemöglichkeiten empfiehlt. Auch dabei handelt es sich laut Ministerium um Betrug.

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Ebenfalls gefälscht sind Schreiben im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten, in denen Bürger zu Zahlungen an die Bundeskasse aufgefordert werden. Darüber hinaus kursieren E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Darin werden unter anderem Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide angekündigt. Nach Angaben des Ministeriums sind auch diese Nachrichten nicht echt.

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So sollten Betroffene reagieren

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte weder persönliche Daten noch Bankinformationen weitergeben. Auch Zahlungen sollten nicht vorgenommen werden. Zudem rät das Ministerium dazu, nicht auf die Forderungen der Absender einzugehen.

Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Vorgangs, sollte dieser über die offiziellen Kontaktwege des Ministeriums überprüft werden. Wer bereits Daten weitergegeben hat, sollte umgehend die eigene Bank informieren. Schnelles Handeln kann dabei helfen, mögliche Schäden zu begrenzen.

Was Behörden laut Polizei nicht tun

Die Polizei weist darauf hin, dass Behörden und Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF/IMF), die Europäische Zentralbank oder die Anti-Money-Laundering-Authority (AMLA) keine Gebühren von Bürgern verlangen. Steuererhebungen dürfen ausschließlich durch Finanzämter erfolgen.

Außerdem versenden diese Stellen laut Polizei keine unaufgeforderten SMS, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails. Offizielle Schreiben werden in der Regel auf dem Postweg zugestellt.

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