3. Juni 2026, 13:56 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Bei Fahndungen dürfte die wichtigste Frage die nach ihrem aktuellen Verbleib sein. Wo sind sie und wie kann man ihre Bewegungen verfolgen? Um mit Kriminellen und Verdächtigen Schritt zu halten, kommen viele Mittel zum Einsatz. Laut einer neuen Recherche soll die deutsche Polizei dafür auch Standortdaten von Personen verwenden, die eigentlich nicht zu diesem Zweck erhoben werden.
Polizei verwendet kommerzielle Standortdaten
Eine gemeinsame Recherche des BR und „netzpolitik.org“ hat jetzt ergeben, dass mindestens zwei Landeskriminalämter (LKAs) in der Vergangenheit auf kommerziell verwendete Standortdaten aus der Werbeindustrie zugegriffen haben. Diese geben Verbraucher etwa durch Smartphone-Apps weiter, wenn sie bei der Nutzung die Standortfunktion ihres Gerätes aktivieren.
Das LKA Mecklenburg-Vorpommern habe dies bestätigt. Der Umfang soll allerdings bislang gering ausgefallen sein. Für das Vorgehen berufe man sich auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz
Auch das LKA Brandenburg sagte, „zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten“ zurückgegriffen zu haben. Ob auch Standortdaten darunter waren, geht zwar aus dem Statement nicht hervor, ist aber denkbar.
Und die anderen LKAs?
Während zwei LKAs recht transparent auf die Anfrage reagierten, sah es bei den verbliebenen anders aus, insbesondere in Bezug auf die Rechtsgrundlage. Die LKA von Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg hätten zumindest gesagt, dass die Polizei kommerzielle Standortdaten einsetzen könne und dies rechtlich möglich sei.
Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein teilten ausdrücklich mit, solche Daten nicht zu verwenden. Abzüglich Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bleiben somit neun LKA, die sich nicht zur Nutzung ausdrücklich äußern wollten und auf Geheimhaltungsgründe und polizeitaktische Erwägungen verwiesen. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gebe es aber Hinweise, dass dieses Vorgehen mittlerweile eher Regel als Ausnahme darstellt.
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Nutzung womöglich rechtswidrig
Da derartige Informationen, insbesondere die genutzten Standortdaten, eigentlich nur zu Werbezwecken erhoben werden, und eben nicht für die Strafverfolgung, könnte hier eine Rechtswidrigkeit vorliegen. Zu dieser Einschätzung kommt der Untersuchung zufolge der Rechtsexperte Mark Zöller, Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der LMU München.
Eine Ermächtigungsgrundlage würde jedenfalls fehlen und die LKA könnten sich nicht einfach auf Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“ Der Experte räumt ein, dass in Ausnahmefällen und je nach Schweregrad des Verbrechens auch illegal erworbene Daten zum Einsatz kommen könnten. Trotzdem brauche es gerade in Bezug auf Daten aus der Werbeindustrie gesetzliche Regelungen.
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Massenüberwachung möglich
Aus Sicht der Ermittlungen würde es Sinn ergeben, wenn man neue technische Möglichkeiten schnell für die Verbrechensbekämpfung nutzt. Doch in einem Rechtsstaat müsse das Mantra lauten: „Erst regeln, dann loslegen.“ Auch die Landesdatenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer sähen das ähnlich, wie die „Tagesschau“ schreibt.
Wolfie Christl, Tracking-Forscher aus Wien, sieht ein noch viel größeres Problem dadurch aufkommen. Denn wenn die deutsche Polizei werbebasierte Systeme für eigene Zwecke nutzt, „wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen“ denkbar.
TECHBOOK hat eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und möchte wissen, wie sie dieses Vorgehen bewertet und ob und wie sie eventuell dagegen vorgehen wird. Eine Antwort blieb bislang aus, wird aber an dieser Stelle nachgereicht.
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Weltweit gängige Praxis
Auch international verwenden Polizeibehörden kommerziell erhobene Daten und nehmen dafür die Dienste darauf spezialisierter Anbieter in Anspruch. So soll etwa die umstrittene US-Einwanderungsbehörde ICE mit Hilfe dieser Informationen Personen ausfindig machen, um sie anschließend festzunehmen.
Innerhalb der EU ist der Verkauf von Standortdaten, die sonst nur für Werbezwecke erhoben werden, ohne ausdrückliche Einwilligung untersagt. Trotzdem verkaufen Datenbroker etwa Bewegungsprofile von Personen im großen Stil.