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In den USA

Telekom hat Standortdaten von Nutzern weiterverkauft

Logo der Deutschen Telekom
Die Telekom soll in den USA Standortdaten verkauft haben Foto: Getty Images
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Woon-Mo Sung
Redakteur

22. August 2025, 13:37 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

In den USA sieht sich die zur Deutschen Telekom gehörende Marke T-Mobile mit einem Rechtsstreit konfrontiert. Der Vorwurf lautet, dass die Deutsche Telekom Standortdaten von Kunden an Dritte verkauft haben soll.

Telekom verkaufte Standortdaten – Millionenstrafe droht

Einem Bericht von „Ars Technica“ zufolge habe die Federal Communications Commission (FCC) bereits 2024 T-Mobile, AT&T und Verizon, und damit die drei größten Mobilfunkbetreiber in den USA, aufgrund ähnlicher Vorfälle abgestraft. Die FCC ist eine unabhängige Behörde zur Regulierung der Kommunikation via Rundfunk, Satellit und Kabel.

Insgesamt gehe es um 92 Millionen US-Dollar an Strafen, die die Deutsche Telekom in den USA zahlen soll. Und vor einem Berufungsgericht musste das Unternehmen jetzt eine Schlappe hinnehmen, da dieses den Einspruch von T-Mobile einstimmig abgewiesen hat.

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Telekom verkaufte Standortdaten ohne Erlaubnis und Sicherheit

Der Vorwurf lautet, dass wie die anderen Wettbewerber auch die Deutsche Telekom Standortdaten von Kunden bereits zwischen 2018 und 2019 an Dritte verkauft haben soll. Dabei habe man nicht die Erlaubnis der Kundschaft gehabt und auch ausreichende Sicherheitsvorkehrungen gegen unerlaubten Zugriff auf diese Daten hätte es laut FCC nicht gegeben. Zu den angebotenen Daten sollen auch Echtzeitdaten gezählt haben.

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Dem neuen Beschluss nach sei jedes Smartphone ein „Ortungsgerät“, da sie sich mit dem nächstgelegenen Sendemast verbinden müssen und dadurch auch den Standort übertragen. Dadurch erfährt man auch den Standort der jeweiligen Person. Genau diese Informationen sollen T-Mobile und die dazugehörige Marke Sprint verkauft haben.

Datenverkauf von dubiosen Akteuren missbraucht

Das Problem reicht aber noch weiter: Die Richter erklärten außerdem, dass im Zuge dessen mehrere „schlechte Akteure“ die Programme von Sprint und T-Mobile missbraucht haben sollen, um Zugriff auf die Standortdaten zu erhalten. Das sollen die Betriebe im Laufe der Zeit zwar bemerkt haben. Trotzdem haben sie weiterhin die Daten verkauft, ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen einzubauen.

Die Telekom-Marken T-Mobile und Sprint streiten die Vorwürfe nicht ab, was für gewöhnlich ein zu erwartender Schritt wäre. Stattdessen versucht man dahingehend zu argumentieren, dass man gegen kein Gesetz verstoßen habe. Das Berufungsgericht entschied jedoch, dass die vorgebrachten Argumente haltlos seien.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, bewertet die Telekom aktuell die jüngste Gerichtsentscheidung. Einen weiteren Kommentar gibt es dazu nicht. Auch TECHBOOK hat sowohl bei der Deutschen Telekom als auch bei T-Mobile in den USA angefragt. Von der Konzernmutter heißt es, dass man sich aber nicht zu T-Mobile äußern werde. Es ist durchaus möglich, dass man wie auch AT&T und Verizon weitere rechtliche Schritte plant.

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