Die Debatte um smarte Brillen mit eingebauten Kameras spitzt sich zu. Die Organisation HateAid hat Strafanzeige gegen Meta, mehrere Hersteller und große Optik-Ketten eingereicht. Im Zentrum steht die Frage: Dürfen Geräte verkauft werden, mit denen Menschen möglicherweise unbemerkt gefilmt werden können?
Strafanzeige gegen Meta und große Händler
Die gemeinnützige Organisation HateAid geht rechtlich gegen die Facebook-Mutter Meta sowie mehrere Unternehmen vor, die Smart Glasses in Deutschland vertreiben. Nach Angaben der Organisation richtet sich die Strafanzeige unter anderem gegen die Verantwortlichen von Meta Platforms Technologies Ireland, Ray-Ban und Oakley. Auch die Handelsketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt werden genannt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte den Eingang der Anzeige. HateAid strebt nach eigenen Angaben eine Grundsatzentscheidung an, die klären soll, ob bestimmte Smart Glasses in Deutschland überhaupt verkauft werden dürfen. Im Fokus stehen dabei Brillenmodelle mit integrierten Kameras, die äußerlich kaum von gewöhnlichen Sehhilfen oder Sonnenbrillen zu unterscheiden sind.
Nach Auffassung von HateAid könnten die Geräte gegen deutsches Datenschutz- und Telekommunikationsrecht verstoßen. Die Organisation verweist auf Regelungen, die den Vertrieb von Produkten untersagen sollen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und dazu dienen können, Personen heimlich aufzunehmen oder abzuhören.
Besonders kritisch sieht HateAid die von Meta gemeinsam mit Ray-Ban entwickelten Smart Glasses. Die Brillen verfügen über Kameratechnik, wirken jedoch weitgehend wie herkömmliche Modelle. Gerade diese Unauffälligkeit sei problematisch, weil andere Menschen oft nicht sofort erkennen könnten, ob gerade Fotos oder Videos aufgenommen werden. Für Kritiker entsteht dadurch das Risiko, unbewusst Teil von Aufnahmen zu werden, die später im Internet landen könnten.
Bundesnetzagentur warnte bereits vor zwei Jahren
Ganz neu ist die Diskussion nicht. Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesnetzagentur darauf hingewiesen, dass smarte Geräte mit Kameras in Deutschland unzulässig sein können, wenn sie unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und an andere Geräte übertragen. Die Behörde nannte damals ausdrücklich auch smarte Brillen als möglichen Problemfall.
Entscheidend sei, dass für Betroffene klar erkennbar ist, wenn eine Aufnahme erfolgt. Deshalb fordert die Behörde sichtbare oder hörbare Signale, die auf das Fotografieren oder Filmen hinweisen. Ob die von HateAid erhobenen Vorwürfe strafrechtlich relevant sind, müssen nun die Ermittlungsbehörden prüfen. Das Verfahren könnte für Meta und den noch jungen Markt der Smart Glasses in Deutschland richtungsweisend werden.
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.