VG Wort
Direkt zum Inhalt wechseln
logo Mobiler Lifestyle, Streaming und Smart Finance
Googles Dienste kosten jetzt

Warum Android-Smartphones in Deutschland bald teurer werden könnten

Google Apps auf einem Smartphone
Erst Fuchsia, nun Pigweed – Google arbeitet an mehreren neuen Betriebssystemen Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

29.10.2018, 16:49 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Ab 29. Oktober werden für Googles Dienste Gebühren fällig. Wie viel die Gerätehersteller zahlen müssen und was die Auswirkungen für die Verbraucher sind, erklärt TECHBOOK.

Artikel teilen

Mitte des Jahres kassierte der Tech-Gigant Google von der Europäischen Kommission (EK) eine saftige Geldstrafe in Höhe von 5 Milliarden Dollar wegen Behinderung des Wettbewerbs. Google wird vorgeworfen, Gerätehersteller dazu zu zwingen, die Google-Suche und den Chrome-Browser auf Smartphones und Tablets als Standard-Apps vorzuinstallieren, wenn diese andere Google Dienste wie den Play Store oder Google Maps bereitstellen wollen.

Damit behindere Google den Wettbewerb mit anderen Suchmaschinen und Browsern, weshalb die EK eine Entflechtung der Google-Dienste von der Suche und Chrome fordert. Die Entscheidung soll den Wettbewerb fördern, der laut der Europäischen Kommission bislang durch den Zwang verhindert wurde. Die Gerätehersteller sollen nun die Möglichkeit bekommen, den Play Store und andere Google Apps unabhängig von der Suche und Chrome zu installieren und alternative Browser und Suchmaschinen anzubieten.

Auch interessant: Datenpanne bei Google Plus! Google schließt Facebook-Konkurrent

Das ändert sich ab sofort

Um mit den Vorgaben der Europäischen Kommission (EK) übereinzustimmen, hat Google in einem Blog-Post Änderungen angekündigt, die das Android-Betriebssystem grundlegend verändern könnten.

Das Kompatibilitätsabkommen mit den Smartphone-Herstellern wird angepasst, um ihnen zu erlauben, abgespaltene Android-Versionen zu entwickeln. Bislang verbat Google den Herstellern, eigene auf Android basierende Betriebssysteme zu entwickeln und diese mit Google-Apps zu bestücken. Google entwickelt das Android Open Source Project (AOSP), das standardmäßig ohne die Apps des Herstellers kommt. Das Projekt kann als Grundlage für eigene Betriebssysteme genutzt werden, darf dann aber nicht mit Googles Diensten bestückt werden. Bestes Beispiel ist das Fire OS von Amazon, das nur mit Amazon-eigenen Apps und dem App-Store bestückt ist, aber keinen Zugang zu Googles Apps hat. Ab sofort dürfen die Hersteller auch diese Android-Derivate mit Googles Diensten ausliefern.

Die Gerätehersteller können nun außerdem – wie von der EK gefordert – Googles mobile Apps unabhängig von der Google-Suche und dem Chrome-Browser lizenzieren. Bislang war die Vorinstallation der Google-Apps für die Hersteller kostenfrei, solange sie zusammen mit der Suche und Chrome aufgespielt wurden. Google hat bislang einen beträchtlichen Teil seines Umsatz aus der Nutzung dieser beiden Apps gezogen und sieht durch das Verbot der Bündelung sein Geschäftsmodell gefährdet. Deswegen wird das Unternehmen eine Lizenzgebühr einführen, die die Gerätehersteller entrichten müssen, um künftig Google-Apps wie den Play Store unabhängig anzubieten. Das neue Geschäftsmodell gilt jedoch nur für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der neben den EU-Länder auch Norwegen und Island einschließt.

Trotzdem können die Suche und Chrome weiterhin von den Geräteherstellern vorinstalliert werden. Die Apps können entweder separat lizenziert oder weiterhin in Verbindung mit den anderen Google-Diensten angeboten werden.

So nutzen Sie Ihr Android-Smartphone ohne Google-Konto

Bis zu 40 Dollar für Googles Dienste

Der Seite „The Verge“ liegen vertrauliche Dokumente vor, die Informationen über das neue Lizenzierungsmodell enthalten. Das Modell, das ab 29. Oktober 2018 in Kraft tritt, sieht Gebühren in Höhe von bis zu 40 Dollar vor, die in Abhängigkeit von Verkaufsland und Geräteauflösung berechnet wird. Der Preis wird anhand von drei Länderkategorien und drei Auflösungsstufen festgemacht. In Ländern wie Deutschland, UK, Schweden, Norwegen und den Niederlanden müssen die Hersteller für Geräte mit einer Pixeldichte über 500 Pixeln pro Zoll (PPI) den höchsten Betrag entrichten. Für Geräte zwischen 400 bis 500 PPI sind 20 Dollar fällig und unter 400 PPI nur noch 10 Dollar. In einigen EU-Ländern werden die Google Apps für eine PPI unter 400 sogar für nur 2,5 Dollar lizenziert.

Während die höheren Gebühren für Länder mit hohem Einkommen verständlich sind, bleibt die Frage, warum Google den Preis auch von der Pixeldichte abhängig machen will. Zwar haben die meisten Premium-Geräte eine Pixeldichte über 500 PPI, aber es gibt durchaus auch teurere Gerät mit einer niedrigeren Dichte und auf der anderen Seite günstige Geräte mit einer hohen Dichte. So hat zum Beispiel das Galaxy S9+ eine Pixeldichte von 529 PPI, während das deutlich teurere Huawei P20 Pro mit nur 408 PPI kommt und damit nur die Hälfte kosten würde.

Anders sieht die Situation zudem bei Tablets aus, für die unabhängig vom Verkaufsland maximal 20 Dollar fällig werden.

Die angekündigten Veränderungen sind jedoch keineswegs final. Google ist bereits in Berufung gegangen, um die Entscheidung der EK anzufechten.

Auch interessant: Diese Smartphones unterstützen 5G

Mehr zum Thema

Werden Smartphones und Tablets nun teurer?

Eine berechtige Befürchtung ist, dass die Gerätehersteller Googles neue Lizenzgebühren auf die Verbraucher umschlagen könnten und dadurch Smartphones und Tablets in Europa teurer werden. Allerdings ist es laut „The Verge“ möglich, dass Google weiterhin alle seine Dienste kostenfrei anbieten wird, wenn die Hersteller die Suche und den Chrome-Browser als Standard-Apps auf ihren Geräten festlegen. In diesem Fall würde sich für den Käufer im Endeffekt nichts ändern. Es bleibt abzuwarten, ob die Hersteller die Chance nutzen werden, alternative Suchmaschinen und Browser als Standard-Apps anzubieten. Das neue Lizenzierungsmodell tritt ab 29. Oktober in Kraft, wird aber erst Geräte betreffen, die ab dem 1. Februar 2019 aktiviert werden.

Themen Android
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.