Die EU-Kommission beobachtet die Umsetzung von Apples neuem Gebührenmodell weiterhin genau Foto: Getty Imgages
Artikel teilen
Przemyslaw Szymanski
29. August 2026, 8:23 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Apple ordnet seine Gebühren für Apps in der Europäischen Union neu. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt ein verändertes Modell für Entwickler. Die Änderungen betreffen nicht nur Anwendungen im App Store, sondern auch Apps, die über alternative Marktplätze oder direkt über Webseiten angeboten werden. Wie viel Apple an einem Verkauf verdient, hängt künftig stärker vom jeweiligen Vertriebsweg ab.
Core Technology Fee verschwindet
Nach Angaben des Unternehmens sollen die Gebührenregeln einfacher werden. Dafür streicht Apple die sogenannte Core Technology Fee. Bisher waren bei betroffenen Apps die ersten eine Million Installationen pro Jahr kostenlos. Für jede weitere gezählte Erstinstallation verlangte der US-Konzern anschließend 50 Cent.
Diese Gebühr entfällt künftig vollständig. Stattdessen setzt Apple auf eine neue Provision für digitale Umsätze. Damit verändert sich die Berechnung der Kosten für Entwickler grundlegend.
5 Prozent für alternative Vertriebswege
Wer Apps über alternative Marktplätze oder direkt über Webseiten anbietet, muss künftig 5 Prozent auf digitale Umsätze zahlen. Apple bezeichnet diese Abgabe als „Core Technology Commission“. Gleichzeitig fallen zwei bisherige Gebühren weg. Die „Initial Acquisition Fee“ verlangte bei Käufen über einen Link aus der App während der ersten sechs Monate 2 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kam bislang die „Store Services Fee“, die je nach gewähltem Servicepaket 5 oder 13 Prozent betrug.
Für Entwickler soll das Modell dadurch übersichtlicher werden. Die bisherige Kombination mehrerer Gebühren wird durch eine neue Umsatzbeteiligung ersetzt.
Wer seine Anwendung weiterhin über den App Store vertreibt und Käufe über einen anderen Zahlungsanbieter abwickelt, muss dagegen höhere Gebühren einplanen. Nach Angaben von Apple werden in diesem Fall grundsätzlich 20 Prozent des Kaufpreises fällig. Teilnehmer am „Small Business Program“ zahlen weniger. Für sie sinkt die Provision auf 10 Prozent.
Außerdem dürfen Entwickler künftig alternative Zahlungswege neben Apples eigenem In-App-Kaufsystem anbieten. Haben sie sich einmal dafür entschieden, müssen sie diese Wahl jedoch für zwölf Monate beibehalten.
Auslöser für die neuen Regeln ist der Digital Markets Act. Das EU-Gesetz soll für mehr Wettbewerb bei großen Digitalkonzernen sorgen. Apple hatte seine Vorgaben in Europa bereits zuvor angepasst, nachdem die Wettbewerbshüter Änderungen gefordert hatten.
Vor allem die Core Technology Fee stand in der Kritik. Kritiker befürchteten, dass sie Entwickler davon abhalten könnte, Apps außerhalb des App Stores anzubieten. Mit dem neuen Modell reagiert Apple nun auf diese Vorwürfe.
Der Konflikt ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Laut dem Nachrichtenportal „Reuters“ begrüßt die EU-Kommission die angekündigten Anpassungen grundsätzlich, will deren Umsetzung aber weiterhin beobachten. Kritik kommt auch von Epic Games. Der Entwickler von „Fortnite“ bezweifelt, dass das neue Gebührenmodell tatsächlich zu mehr Wettbewerb führt.
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.