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Wussten Sie's

PIN oder Unterschrift bei EC-Karte – wann wird was verlangt?

Kreditkarte
Bargeldlos bezahlen liegt im Trend. Die EC-Karte ist dabei wohl das am häufigsten genutzte Mittel. Foto: Getty Images
, Madlen Schäfer

11.06.2021, 19:55 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer mit der EC-Karte zahlt, kennt das: An jeder Kasse zahlt man anders. Doch mal will der Verkäufer die PIN, mal eine Unterschrift. Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum das so ist? TECHBOOK verrät es Ihnen.

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Es wirkt wie ein undurchschaubares Konzept: Wer im Geschäft mit Karte bezahlt, gibt mal die PIN in das EC-Kartenlesegerät ein, mal müssen Käufer den Kassenbeleg unterschreiben. Sogar im selben Geschäft kann sich das Prozedere ändern. Hintergrund dieser sich ändernden Verifikationen sind die unterschiedlichen Abrechnungssysteme, die auch dem Schutz der Händler dienen.

Bestätigung per Unterschrift

Es kommt nicht häufig vor, aber manchmal müssen Kunden die Bezahlung ihres Einkaufes mit ihrer Unterschrift bestätigen. Mit ihr erteilen sie dem Händler bzw. dem Geschäft eine Einzugsermächtigung über die quittierte Summe von ihrem Konto. Der Verkäufer bekommt das Geld somit nicht sofort, was unter Umständen problematisch sein kann. Denn er hat keinen Nachweis darüber, dass das Konto des Kunden gedeckt ist und er den Kaufpreis entrichten kann. Dementsprechend hoch ist das Risiko für den Händler, die Zahlung nicht zu erhalten. Außerdem hat der Kunde hierbei immer noch die Möglichkeit, den geforderten Einkaufpreis zurückbuchen zu lassen.

Die PIN-Eingabe bei der EC-Karte

Deutlich mehr Sicherheit bietet Händlern die Eingabe des PINs. Zum einen, da Unterschriften gefälscht werden können. Zum anderen, da dieser Methode ein anderes Abrechnungssystem zugrunde liegt. Kunden, die beim Bezahlen mit der EC-Karte ihre PIN eingeben müssen, belasten ihr Konto mit dem Kaufpreis sofort. Für die Händler ist dieses Verfahren sicherer, da er durch die Eingabe der Geheimzahl des Kunden eine direkte Zahlungsgarantie hat. Schiebt der Kunde seine Karte in das Lesegerät und gibt die PIN ein, wird sofort eine Überprüfung über den Server der Bank durchgeführt. Der Verkäufer erfährt somit umgehend, ob das Konto des Kunden über diesen zu zahlenden Betrag gedeckt ist.

So hoch dieser Vorteil für Händler auch wiegt, er hat auch seine Nachteile. Denn die PIN-Eingabe und die damit verbundene Konto-Prüfung ist nicht umsonst. Händler müssen für diese Zahlungsvariante mit der EC-Karte eine Gebühr in Höhe von 0,2 Prozent des Kaufpreises an die jeweilige Bank zahlen.

Händler setzen auf wechselnde Abfrage

Die Geschäfte setzen daher häufig auf eine wechselnde Abfrage von Unterschrift und PIN. In vielen Läden entscheidet ein zufälliges System darüber, auf welche Art Käufer die Bezahlung ihres Einkaufes verifizieren müssen. Die Händler haben so mehr Sicherheit, ihr Geld auch zu bekommen und können gleichzeitig sparen, indem die Prüfung des Kontos nicht bei jedem Bezahlvorgang per EC-Karte durchgeführt wird.

In einigen Geschäften entscheidet aber auch der Verkäufer darüber, ob der Kunde entweder seine PIN eingeben oder den Kassenbeleg unterschreiben muss. Die Entscheidung darüber kann beispielsweise von der Kaufsumme abhängig sein oder auf Vertrauensbasis getroffen werden.

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Kontaktlos mit EC-Karte oder Handy bezahlen

In manchen Fällen muss die EC-Karte gar nicht mehr in das Kartenlesegerät geschoben werden. Es reicht, die Karte an das Terminal zu halten. Statt den Chip der Karte auszulesen, werden die Daten über NFC (Near-Field Communication) übertragen. Ob eine EC-Karte NFC-fähig ist, lässt sich leicht an dem aufgedruckten Funksymbol erkennen. Auch bei der kontaktlosen Zahlung müssen Nutzer ab und zu einen PIN eingeben, oder den Einkauf per Unterschrift quittieren. Diese Verifikation wird in der Regel ab einem Einkaufswert ab 25 Euro verlangt, sie kann aber auch zu Sicherheitszwecken ab einer bestimmten Anzahl an Bezahlvorgängen notwendig sein. In Corona-Zeiten haben einige Anbieter die Grenze sogar noch höher gesetzt, um das Zahlen wirklich kontaktlos zu machen.

Immer populärer wird derweil eine ähnliche Bezahlmethode – das kontaktlose Bezahlen via Apple Pay, Google Pay oder einer anderen, Bank-interne Lösung. Auch sie funktionieren auf Basis von NFC .

In den Apps hinterlegen Nutzer jeweils eine Kredit- oder EC-Karte einer kompatiblen Bank. Beim Bezahlen müssen sie dann statt der EC- oder Kreditkarte ihr Smartphones oder ihre NFC-fähige Smartwatch an das jeweilige Terminal im Kassenbereich halten. Die Daten der Kredit- oder EC-Karte werden verschlüsselt von der Bank zum Händler übertragen, was ein Vorteil dieser Zahlart ist. Je nach Höhe der zu zahlenden Summe ist die Verifizierung mittels Smartphone-PIN, Fingerabdruck oder Face ID notwendig. Dies ist meist bei Beträgen ab 25 Euro der Fall.

Themen: Smart Finance
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