Der Streit um Bonus-Coupons in der Rewe-App ist vorerst beendet. Nachdem ein Kölner Gericht die Werbung zunächst als irreführend eingestuft hatte, deutete sich in der Berufung eine andere Bewertung an. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zog ihre Klage daraufhin zurück.
Im Mittelpunkt standen Werbeanzeigen in der Rewe-App. Dort konnten Nutzer beim Kauf bestimmter Produkte Bonus-Coupons erhalten, die sich später einlösen ließen. Die Verbraucherschützer störten sich allerdings daran, dass auf den Coupons zwar der Bonuswert, nicht aber der Produktpreis angezeigt wurde. Ohne diese Information sei keine informierte Kaufentscheidung möglich.
Unterschiedliche Einschätzungen der Gerichte
Das Landgericht Köln hatte im November 2025 zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Nach Ansicht des Gerichts fehlte mit dem Produktpreis eine wesentliche Information für eine informierte Kaufentscheidung, TECHBOOK berichtete.
Rewe legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln wurde jedoch deutlich, dass die Richter die Werbung anders bewerten (Az. 6 U 123/25). Nach ihrer Auffassung bestand keine Pflicht zu weiteren Preisangaben.
Laut der Verbraucherzentrale zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung ab, dass die Klage keinen Erfolg haben würde. Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärte: „Das OLG hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es auf die Berufung der Gegenseite unsere Klage zurückweisen wird.“ Daher zog man sie zurück.
Rewe begrüßte die Entwicklung. Das Unternehmen teilte mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Damit ist das frühere Urteil des Landgerichts Köln gegenstandslos.
Klagen zu Rabatt- und Treue-Apps beschäftigen die Gerichte
Treue- und Rabatt-Apps beschäftigen weiterhin die Gerichte. In den vergangenen Monaten gab es bereits Verfahren gegen andere Handelsketten wegen App-Rabatten und der Nutzung von Kundendaten. Die Urteile fielen jedoch unterschiedlich aus.
Klagen gegen Penny und Netto wegen exklusiver App-Rabatte für registrierte Kunden wurden abgewiesen, im Fall Penny wurde jedoch die Revision zugelassen. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart scheiterten Verbraucherschützer zudem mit einer Klage gegen Lidl. Dort ging es um die Frage, ob die App tatsächlich kostenlos ist, wenn Nutzer dafür ihre Daten bereitstellen. Auch Edeka steht wegen seiner Aussagen in Prospekten in der Kritik.
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