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Klage der Verbraucherzentrale

Rewe verliert vor Gericht! Werbung in der App war irreführend

Die Rewe-App enthält Werbung, gegen die Verbraucherschützer jetzt vorgehen
Die Rewe-App enthält Werbung, gegen die Verbraucherschützer jetzt vorgehen Foto: picture alliance / U. Baumgarten | Ulrich Baumgarten
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20. November 2025, 8:44 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

In der Rewe-App gibt es Werbung für Bonuscoupons, die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen hat. Eine Klage war die Folge. Die Entscheidung des Landgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die Supermarktwerbung haben.

Zahlreiche Supermarktketten in Deutschland bieten mittlerweile begleitende Apps an, um das Einkaufserlebnis zu verbessern. Darin gibt es nicht selten auch exklusive Angebote und Boni. Doch Verbraucherschützer kritisieren die Rewe-App und die Art, wie Werbung darin angezeigt wird, weil diese offenbar irreführend sein soll.

Verbraucherzentrale hat Rewe wegen App-Werbung verklagt

Bereits im Frühjahr hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage gegen Rewe eingereicht. Hintergrund ist die Werbung in der Rewe-App, bei der Kunden für bestimmte Einkäufe Bonuscoupons erhalten sollen – beispielsweise einen 2-Euro-Coupon für den Kauf von „Söhnlein Brillant Sekt“, den man bei einem späteren Einkauf einlösen kann. So weit, so gut. Problematisch ist in den Augen der Verbraucherschützer jedoch, dass in der Rewe-App die entsprechende Werbung zwar den Wert des Coupons in Euro angibt. Vom tatsächlichen Preis des Produktes, das man dafür kaufen muss, fehlt aber jede Spur.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich daher um eine unlautere Praxis. Die Angabe des reinen Coupon-Werts ohne Nennung des Produktpreises genüge nicht, um eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können. Dies sei laut dem Anwalt der Verbraucherzentrale, Christopher Herwig, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Rewe wirbt für die App, nicht das Produkt

Rewe verteidigt sich laut einem Bericht der Lebensmittelzeitung mit dem Argument, dass nicht das Produkt selbst beworben werde, sondern die Nutzung der App. Anwältin Marie Teworte-Vey erklärte demnach, der Vorteil für den Kunden liege bereits im Coupon-Wert – der konkrete Produktpreis sei dafür unerheblich. Es gehe darum, die Werthaltigkeit der App-Angebote zu vermitteln. „Ich muss den Preis für den Sekt nicht kennen, um zu wissen, dass zwei Euro ein Vorteil sind“, so das Argument.

Ähnlich werbe das Unternehmen auch außerhalb der App: So zeigen Plakate in Filialen beispielsweise einen 6-Euro-Coupon für den Kauf eines Bierkastens, wiederum ohne Preisangabe. Auch hier sehen Verbraucherschützer eine Täuschung des Kunden, da der tatsächliche Vorteil des Coupons nur im Verhältnis zum Kaufpreis bewertet werden könne.

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Urteil ist da, Rewe unterliegt vor Gericht

Die Klage der Verbraucherschützer wurde bereits Anfang 2025 eingereicht und ging im November in die finale Verhandlungsrunde. Bereits in der mündlichen Verhandlung betonte die Vorsitzende der Handelskammer, Kirsten Prömse, dass einerseits der Preis als wesentliche Information fehle. Andererseits sei man sich im Gericht auch bewusst, dass hier eher ein App-Bonus als ein konkretes Produkt im Fokus stehe.

Am 19. November verkündete das Landgericht Köln das Urteil im Prozess: Rewe unterlag im Streit um die Werbung in seiner App. Das Gericht entschied, dass der Handelskonzern nicht mit Bonuscoupons werben darf, ohne gleichzeitig den Gesamtpreis des beworbenen Produktes anzugeben. Die 7. Handelskammer folgte damit der Argumentation der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die die Darstellung als irreführend kritisiert hatte.

Die Tatsache, dass in der App nur der Bonuswert, nicht jedoch der Preis des Artikels selbst genannt wird, lasse Verbraucher nach Ansicht des Gerichts keine informierte Kaufentscheidung treffen. Sie wüssten nicht, ob der Produktpreis vor der Aktion möglicherweise angehoben wurde.

Rewe kündigte an, das Urteil „zur Kenntnis zu nehmen und sorgfältig zu analysieren“. Auf Grundlage der gerichtlichen Entscheidung wolle man „die nötigen Schritte ableiten“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung gilt als wahrscheinlich.

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Auch andere Supermärkte im Visier von Verbraucherschützern

Der Fall reiht sich in eine ganze Serie ähnlicher Verfahren ein. So gingen die Verbraucherzentralen nicht nur gegen Penny und Netto, sondern in zwei Fällen auch gegen Lidl vor – einmal im April und erneut im Oktober 2025. Während Lidl im September vor dem Oberlandesgericht Stuttgart obsiegte, mussten Penny und Netto in anderen Verfahren ihre Preisangaben korrigieren. Eine Klage gegen Edeka Südwest ist noch anhängig.

Das Rewe-Bonusprogramm, um das es sich in der aktuellen Klage dreht, ist noch vergleichsweise neu. Nachdem Payback als Partner nicht mehr dabei ist, hat das Unternehmen im Dezember 2024 kurzerhand seine eigene Lösung an den Start gebracht. Neben Coupons, mit denen man Guthaben für spätere Einkäufe sammelt, gibt es auch spezielle Bonus-Aktionen sowie den Bonus-Booster, von denen Kunden profitieren sollen.

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