21. Oktober 2025, 16:01 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Lidl steht erneut im Visier des Verbraucherschutzes. Nachdem der Discounter bereits im April 2025 wegen fehlerhafter Preisangaben gerügt und verklagt wurde, folgt nun die nächste Klage. Der Grund: Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg soll Lidl in seinen Prospekten erneut gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben.
In Deutschland gelten klare Regeln für die Bewerbung von Sonderangeboten. Händler müssen dabei nachvollziehbar angeben, auf welchen Preisen ihre Rabatte basieren. Trotzdem nehmen es viele Unternehmen damit nicht so genau – auch Lidl. Bereits im Frühjahr 2025 hatte sich der Discounter verpflichtet, transparenter zu werben, nachdem er App-exklusive Preise unzulässig in Prospekten beworben hatte. Doch laut einem Bericht der „Lebensmittelzeitung“ scheint sich daran wenig geändert zu haben.
Neue Klage wegen unzulässiger Streichpreise
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erneut Klage gegen Lidl eingereicht. Beanstandet wird, dass der Händler in seinen Handzetteln für Filialangebote mit sogenannten Streichpreisen wirbt, die aus dem Onlineshop stammen. Das Problem: Der Online-Vertrieb läuft über die Lidl Digital Deutschland GmbH & Co. KG, während für die Filialen die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG verantwortlich ist. Juristisch gelten die Onlinepreise damit als Preise eines anderen Unternehmens, also eines Dritten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist diese Art der Preiswerbung unzulässig.
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Streichpreise sind durchgestrichene Vergleichspreise, die beim Einkaufen häufig den Eindruck eines besonders günstigen Angebots erwecken sollen. Laut Gesetz dürfen Händler dabei aber nur den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage als Vergleichswert verwenden. So soll verhindert werden, dass künstlich hohe „alte“ Preise genutzt werden, um Rabatte größer erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich sind.
Verbraucherschützer werfen Lidl Trickserei vor
Laut Sprecherin Gabriele Bernhardt umgeht Lidl mit der neuen Praxis gezielt diese Regelung, indem das Unternehmen Onlinepreise verwendet, um höhere Streichpreise anzugeben. Einen ähnlichen Vorwurf hatte zuvor bereits die Verbraucherzentrale Hamburg erhoben. Lidl ist dabei kein Einzelfall: Auch andere Handelsketten nutzen laut Verbraucherschützern überhöhte Vergleichspreise, um Rabatte attraktiver wirken zu lassen.
Zuletzt hatte die Handelskette Netto wegen eines vergleichbaren Verstoßes eine Niederlage vor Gericht erlitten. Lidl wiederum konnte im September 2025 einen Prozess gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband für sich entscheiden. Damals warf man dem Unternehmen vor, sein Bonusprogramm fälschlicherweise als kostenlos zu bewerben, da die Benutzer mit Daten „bezahlen“ würden. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Ob Lidl auch im aktuellen Fall erneut Glück hat, wird sich zeigen.