Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
News Online-Shopping Alle Themen
Sparen im Supermarkt

Kein Smartphone, kein Rabatt? Penny-Urteil sorgt für Diskussionen

Penny Logo auf Schild
Verbraucherschützer kritisieren Pennys App-Rabatte, doch das Gericht sieht keine Benachteiligung Foto: Getty Images
Artikel teilen
Rainer Schuldt

21. April 2026, 8:23 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Penny weiterhin Rabatte anbieten darf, die ausschließlich über eine App verfügbar sind. Damit wurde eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) abgewiesen. Im Mittelpunkt stand ein Fruchtjoghurt, der mit einem Preisnachlass von bis zu 52 Prozent beworben wurde. Dieser Rabatt galt jedoch nur für Personen, die in der App registriert waren.

Der Discounter kann damit seine Rabattstrategie fortsetzen, bei der Preisvorteile an die Nutzung der digitalen Anwendung gekoppelt sind. Für Verbraucher bedeutet das, dass bestimmte Angebote nur über die App zugänglich bleiben.

Gericht sieht keine Diskriminierung

Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass solche App-gebundenen Rabatte bestimmte Gruppen benachteiligen könnten. Genannt wurden vor allem ältere Menschen oder Personen mit geringer digitaler Erfahrung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht.

Nach Auffassung der Richter gibt es keine ausreichenden Belege dafür, dass eine Benachteiligung wegen des Alters oder einer möglichen Behinderung vorliegt. Eine Revision wurde zugelassen. Damit bleibt der Rechtsstreit grundsätzlich offen.

Mehr zum Thema

Reaktionen und weitere Verfahren im Handel

Der vzbv zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht und prüft weitere rechtliche Schritte. Sollte eine Revision eingereicht werden, würde sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Penny bewertete die Entscheidung positiv und sieht die eigene Strategie bestätigt.

Für die Verbraucherschützer ist es bereits die zweite Niederlage in ähnlichen Verfahren. Bereits im März 2026 war eine Klage gegen Netto vor dem Oberlandesgericht Bamberg gescheitert. Zusätzlich läuft ein weiteres Verfahren gegen Lidl, das im September 2026 verhandelt werden soll.

Auch interessant: Verbraucherzentrale warnt vor Rentenportalen im Internet

Rabatt-Apps im Alltag der Verbraucher

Für Handelsunternehmen sind Apps wichtige Instrumente zur Kundenbindung. Rabatte werden dabei häufig an die Nutzung und die Preisgabe von Nutzungsdaten gekoppelt. Laut einer Studie des IFH Köln nutzen mehr als 90 Prozent der Verbraucher Bonus-Apps, im Schnitt sogar mehr als vier gleichzeitig.

Viele wechseln regelmäßig zwischen verschiedenen Anwendungen, um Preisvorteile zu nutzen. Dennoch fällt der tatsächliche Spareffekt laut einer Auswertung von Smhaggle gering aus und liegt im Durchschnitt bei rund 1 Prozent. Gleichzeitig ist die Wahrnehmung gespalten. Laut YouGov stehen 28 Prozent der Befragten App-exklusiven Rabatten kritisch gegenüber.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.