22. März 2026, 12:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Rabattaktionen gehören für viele beim Einkauf dazu. Doch nicht jedes Angebot ist für alle gleichermaßen nutzbar. Genau darum ging es in einem aktuellen Fall rund um den Discounter Netto.
Dort wurde ein Preisnachlass von 15 Prozent auf den gesamten Einkauf beworben. Wer diesen Rabatt an der Kasse nutzen wollte, musste allerdings zwingend die Smartphone-App des Unternehmens vorzeigen. Ohne diese blieb der Preisnachlass aus.
Streit um App-Rabatte im Supermarkt
Die Verbraucherzentrale sah darin ein Problem und klagte. Ihrer Ansicht nach werden durch solche Aktionen gezielt Menschen ausgeschlossen, die kein Smartphone nutzen. Besonders betroffen seien Kinder, ältere Personen und Menschen mit Behinderungen, da sie die beworbenen Vorteile nicht wahrnehmen können.
Das zuständige Gericht bewertete die Situation jedoch anders. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Die Richter entschieden laut „teltarif.de“, dass App-basierte Rabatte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Nach Auffassung des Gerichts liegt keine Diskriminierung vor. Händler dürfen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie ihre Angebote bereitstellen. Entscheidend für das Urteil war auch, dass die App grundsätzlich für alle Personen ab 14 Jahren verfügbar ist.
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Urteil stärkt digitale Angebote
Ein weiterer Punkt spielte ebenfalls eine Rolle. Laut Gericht können digitale Angebote für manche Menschen sogar Vorteile bringen. So wurde argumentiert, dass Personen mit Sehbeeinträchtigung von digitalen Inhalten profitieren könnten, da diese oft leichter zugänglich sind als klassische Prospekte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und prüft weitere Schritte. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Netto begrüßte das Urteil und sieht sich in seiner Praxis bestätigt. Der Streit um App-Rabatte ist damit jedoch nicht grundsätzlich beendet. Die Verbraucherzentrale geht bereits seit längerer Zeit juristisch gegen solche Modelle vor und konnte in der Vergangenheit auch Erfolge erzielen, etwa in einem Verfahren gegen Rewe.