13. August 2026, 10:43 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Immer mehr kleine Online-Händler schränken den Versand in andere EU-Länder ein oder stellen ihn ganz ein. Betroffen sind vor allem kleinere Anbieter, die nur wenige Bestellungen pro Jahr ins Ausland verschicken. Nach Angaben der Händler stehen neue Anforderungen häufig nicht im Verhältnis zu den Einnahmen aus diesem Geschäft.
Händler streichen EU-Länder aus ihrem Angebot
Hintergrund ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, die seit dem 12. August gilt. Zahlreiche kleine Unternehmen haben darauf bereits reagiert und öffentlich angekündigt, ihren Versand in andere EU-Staaten einzuschränken. Betroffen sind ganz unterschiedliche Branchen. Darunter befinden sich Angel-Shops, Outdoor-Händler, Anbieter von Hundebedarf, Kunsthandwerker, Wollmanufakturen und Musiker.
Viele Betreiber veröffentlichen entsprechende Hinweise auf ihren Internetseiten oder auf Facebook. Sie begründen den Schritt damit, dass die neuen Vorgaben den Versand ins EU-Ausland deutlich erschweren. Statt die Anforderungen umzusetzen, entfernen zahlreiche Händler einzelne Länder aus ihren Versandlisten oder stoppen den grenzüberschreitenden Versand komplett.
Wer Waren in andere EU-Länder verkauft, muss nach den neuen Regeln weitere Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehört nach aktueller Rechtslage auch die Benennung von Bevollmächtigten in den jeweiligen Zielländern. Nach Angaben von Händlern und Verbänden entstehen dadurch zusätzliche Kosten von mehreren hundert Euro pro Land. Bei kleinen Shops können diese Ausgaben höher ausfallen als der Gewinn, der mit den Bestellungen erzielt wird.
Viele Händler beklagen Unsicherheit
Dabei geht es nicht allein um die zusätzlichen Kosten. Viele Unternehmen sehen vor allem die fehlende Planungssicherheit als Problem.
Kleine Betriebe wissen häufig nicht, welche Anforderungen künftig in welchen Ländern gelten werden. Auch die notwendigen Meldungen und die tatsächlichen Kosten sind oft unklar. Für Unternehmen mit nur wenigen Bestellungen in einzelne Staaten lohnt sich der damit verbundene Aufwand nach eigener Einschätzung nicht.
Deshalb wählen viele Händler die einfachste Lösung und streichen einzelne EU-Länder oder den gesamten EU-Versand aus ihrem Angebot.
EU-Kommission hält Änderungen für möglich
Auch die EU-Kommission sieht bei der Regelung Anpassungsbedarf. Sie erklärten, bereits Ende 2025 vorgeschlagen zu haben, die umstrittene Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten für den Handel innerhalb der EU auszusetzen.
Bis über den Vorschlag entschieden wurde, empfiehlt die Kommission den nationalen Behörden nach eigenen Angaben einen pragmatischen Umgang mit der Verordnung. Unternehmen sollen zunächst die Möglichkeit erhalten, mögliche Verstöße zu korrigieren. Dies ist laut den Fragen und Antworten zur Verordnung ebenfalls festgehalten.
Viele Händler betrachten diese Empfehlung jedoch nicht als ausreichende Absicherung. Da sie nicht bindend ist, bleiben die bestehenden Pflichten zunächst bestehen. Einige Unternehmen möchten sich deshalb nicht auf Kulanz oder mögliche spätere Gesetzesänderungen verlassen.
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Händlerbund sieht Risiken für Verbraucher
Der Händlerbund beobachtet die Entwicklung kritisch. Nach Einschätzung des Verbands könnten sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen aus Teilen des europäischen Marktes zurückziehen.
Für Verbraucher hätte das mögliche Folgen. Der Verband nennt weniger Auswahl bei Nischenprodukten, weniger kleine Anbieter und größere Marktanteile für große Plattformen und Handelskonzerne.
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Auch britische Händler ziehen Konsequenzen
Nicht nur Unternehmen aus Deutschland reagieren auf die neuen Anforderungen. Auch einige britische Händler haben bereits angekündigt, den Versand in die EU einzustellen.
Als Gründe nennen sie ebenfalls den zusätzlichen Aufwand und die entstehenden Kosten. Damit stellt sich die Frage, ob die Reform langfristig zu einem einfacheren Binnenmarkt führt oder zunächst dazu beiträgt, dass immer mehr kleine Händler den europäischen Versand aufgeben.