25. November 2025, 14:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein vermeintliches Schnäppchen wird für einen Ebay-Käufer zum Ärgernis: Ein Fernseher von Samsung kommt beschädigt an – und plötzlich will keiner zuständig sein. Der Fall zeigt, wer bei Online-Käufen wirklich haftet, wenn etwas schiefgeht.
Leser Karsten L. (Name geändert) hatte bei Ebay ein Samsung-TV-Gerät entdeckt, das dank Rabattcode und Gutschein deutlich günstiger war. Statt 899 Euro kostete der Fernseher nur 759 Euro. Die Lieferung übernahm Hermes, dessen Mitarbeiter das Gerät sogar aufstellten. Doch zwei Tage später fiel dem Käufer auf, dass die Rückseite des Fernsehers Kratzer und Abschürfungen aufwies. Der Schaden war eindeutig – doch die Zuständigkeiten nicht.
Wer ist verantwortlich?
Zuerst wandte sich der Kunde an Hermes, wurde dort aber an Ebay verwiesen. Ebay leitete eine Rückgabe ein, während Samsung parallel prüfte, ob eine Teilerstattung möglich sei. Einige Tage später entschied der Hersteller, dass nur eine Rückgabe infrage komme. Doch kurz vor der geplanten Abholung änderte Samsung die Meinung: Man wolle nun doch Fotos des Schadens, um eine Teilrückzahlung zu prüfen. Da das Gerät bereits verpackt war, lehnte der Käufer dies ab. Hermes holte den Fernseher wie geplant ab – und der Kunde blieb ratlos zurück.
Paket beschädigt? So reklamieren Sie richtig
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Das sagt das Gesetz
Verbraucheranwalt Thomas Hollweck stellt auf Anfrage von „COMPUTER BILD“ (gehört wie TECHBOOK zu Axel Springer) klar: Auch bei einem Kauf über Ebay gelten die ganz normalen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Käufer haben demnach das Recht, ein fehlerhaftes Produkt entweder reparieren zu lassen oder ein neues zu erhalten – die Wahl liegt beim Kunden. Eine Teilerstattung, wie sie Samsung angeboten hatte, wäre nur eine freiwillige Minderung des Kaufpreises, die der Kunde nicht annehmen muss.
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Wichtig sei, so Hollweck, wer in einem solchen Fall die Verantwortung trägt: „Wenn ein Käufer eine mangelhafte Ware erhält, ist immer der Verkäufer zuständig – nicht der Paketdienst und nicht die Plattform.“ Da Samsung als Verkäufer den Fernseher an Hermes übergeben hat, liegt die Haftung bis zur Übergabe beim Kunden beim Hersteller. Sollte Hermes den Fernseher beim Transport oder Aufbau beschädigt haben, müsse Samsung selbst den Schaden mit dem Versanddienstleister klären.
Samsung reagiert
Samsung kam der Klärung letztlich zuvor und erstattete dem Käufer den vollen Kaufpreis, nachdem Hermes den beschädigten Fernseher abgeholt hatte. Mit dem Geld entschied sich der Kunde für ein neues Modell – diesmal hoffentlich ohne Kratzer.
Der Fall zeigt: Auch bei großen Onlineplattformen gilt das klassische Gewährleistungsrecht. Ansprechpartner bei Mängeln ist immer der Verkäufer – nicht der Paketdienst und auch nicht die Plattform.