2. Oktober 2026, 9:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ab dem 11. Januar 2027 ändern sich in Deutschland die Regeln für bestimmte ausländische Banken. Institute aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums können zentrale Bankgeschäfte dann nicht mehr ohne Weiteres aus dem Ausland heraus anbieten. Für Besitzer eines Kontos etwa bei einer Bank in der Schweiz oder Großbritannien klingt das erst einmal drastisch. Ein generelles Verbot von Auslandskonten gibt es allerdings nicht.
Neue Regeln für Banken aus Drittstaaten
Die Vorschriften betreffen sogenannte Drittstaaten, also Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR. Dazu gehören beispielsweise die Schweiz, Großbritannien, die USA oder die Türkei. Banken aus EU-Staaten sind von dieser speziellen Regelung nicht betroffen. Gleiches gilt für Institute aus EWR-Staaten wie Norwegen und Liechtenstein.
Grundlage der Änderung ist die EU-Bankenrichtlinie CRD VI. In Deutschland wird das ganze unter dem Namen Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, kurz BRUBEG gehandelt. Mit dieser vereinheitlicht die EU unter anderem die Regeln für Bankfilialen aus Drittstaaten. Ab dem 11. Januar 2027 dürfen betroffene Banken bestimmte Dienstleistungen mit Kunden in der EU grundsätzlich nur noch über eine zugelassene Zweigstelle anbieten, sofern keine Ausnahme greift. Konkret geht es um drei Arten von Bankgeschäften:
- das Annehmen von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern
- die Vergabe von Krediten
- Garantien und Kreditzusagen
Für Verbraucher ist vor allem der erste Punkt relevant: Weil auch Einlagen erfasst sind, kann die Neuregelung klassische Bank- und Sparkonten betreffen.
Banken brauchen eine entsprechende Erlaubnis
Will eine betroffene Bank diese Dienstleistungen in Deutschland anbieten, muss sie dafür künftig eine zugelassene Zweigstelle betreiben. Sie kann entsprechende Geschäfte mit Kunden in Deutschland also nicht mehr einfach aus ihrem Heimatstaat heraus anbieten, sofern keine Ausnahme greift.
Damit wächst für betroffene Banken der Aufwand. Neben der Zulassung müssen sie unter anderem neue Anforderungen an Kapital, Liquidität und Unternehmensführung beachten. Hinzu kommen umfangreichere Meldepflichten. Dabei müssen sie sowohl finanzielle und regulatorische Angaben als auch Informationen etwa zu Sanierungsplänen und zur Geschäftsstrategie des ausländischen Mutterunternehmens übermitteln. Der erste Meldestichtag ist laut Bundesbank voraussichtlich der 31. März 2027.
Gerade für kleinere Institute kann damit eine wirtschaftliche Entscheidung anstehen: Lohnt sich der zusätzliche Aufwand für die Zahl der Kunden, die sie in Deutschland betreuen? Entscheidet sich eine Bank dagegen, die notwendigen Strukturen aufzubauen, könnte sie ihr Angebot in Deutschland einschränken oder sich sogar von Kunden trennen. Die neuen Regeln können für Besitzer eines Auslandskontos daher durchaus konkrete Folgen haben.
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Was mit bestehenden Konten passiert
Für bestehende Kunden gibt es allerdings eine wichtige Übergangsregel. Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, können grundsätzlich unter eine Bestandsschutzregelung fallen.
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Eine Garantie dafür, dass ein bestehendes Konto dauerhaft weitergeführt wird, ist das allerdings nicht. Entscheidend ist, wie das Institut mit seinen Kunden aus Deutschland künftig umgehen will. Eine Bank kann die notwendigen Strukturen für das Deutschlandgeschäft schaffen, ihr Angebot einschränken oder bestehende Kundenbeziehungen im Rahmen ihrer vertraglichen Möglichkeiten beenden.
Neue Konten bleiben unter Umständen möglich
Die Neuregelung bedeutet allerdings auch nicht, dass ab dem 11. Januar 2027 grundsätzlich niemand mehr ein neues Konto bei einer Bank außerhalb des EWR eröffnen kann. Die CRD VI lässt unter anderem eine Ausnahme zu, wenn der Kontakt ausschließlich vom Kunden ausgeht. Fachleute sprechen dabei von „Reverse Solicitation“. Wer also aus eigenem Antrieb eine ausländische Bank kontaktiert und dort ein Konto eröffnen möchte, kann grundsätzlich unter diese Ausnahme fallen.
Allerdings müssen Banken in diesem Fall nachweisen können, dass das Institut den Kunden nicht zuvor selbst angesprochen oder auf andere Weise aktiv um das Geschäft geworben hat. Wegen dieses zusätzlichen Prüf- und Nachweisaufwands kann es daher vorkommen, dass einzelne Banken Kunden aus Deutschland trotz einer Anfrage aus eigener Initiative ablehnen.
Ein grundsätzliches Verbot neuer Auslandskonten folgt aus den neuen Regeln also nicht, einfacher dürfte das Geschäft mit manchen Drittstaatenbanken aber ebenfalls nicht werden. Ob ein neues Auslandskonto eröffnet werden kann und was mit bestehenden Konten passiert, hängt damit letztlich von der jeweiligen Bank ab. Kunden mit Konten bei Banken außerhalb des EWR sollten jetzt auf Benachrichtigungen ihrer Bank achten oder sich bei Fragen direkt an den Kundenservice wenden.